Finanzministerin Doris Ahnen hat heute die Steuerschätzung für die Jahre 2020 und 2021 vorgestellt. Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer:
„Die Corona-Krise hat in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen tiefe Löcher gerissen. Ausgehend von den Vorhersagen zur Konjunkturentwicklung werden für das laufende Jahr Steuermindereinahmen nie dagewesenen Ausmaßes prognostiziert. So werden für das Haushaltsjahr 2020 Mindereinnahmen in Höhe von 2,026 Milliarden Euro, für 2021 in Höhe von 875 Millionen Euro im Vergleich zu den Vorjahresprognosen erwartet. Um die Investitionstätigkeit des Staates aufrechtzuerhalten, braucht es in dieser dramatischen Ausnahmesituation ein entschlossenes finanzpolitisches Handeln. Die Ankündigung der Landesregierung, auf die Ergebnisse der Steuerschätzung mit einem zweiten Nachtragshaushalt zu reagieren, kommt daher zum richtigen Zeitpunkt. Die im Landeshaushalt vorgesehenen Investitionen in die Zukunft unseres Landes dürfen nicht der Pandemie zum Opfer fallen. Nachdem mit dem ersten Corona-Nachtragshaushalt Hilfen für das Gesundheitswesen, für Gesellschaft und Wirtschaft auf den Weg gebracht wurden, muss es jetzt darum gehen, den Landeshaushalt zu stabilisieren. Es ist daher ein finanzpolitisch sinnvolles Vorgehen, die Einnahmeausfälle durch die Anhebung der Kreditaufnahmemöglichkeit des Landes abzumildern.“
Zur Situation der kommunalen Haushalte sagt Schweitzer: „Auch die Kommunen müssen pandemiebedingt mit einem dramatischen Einbruch ihrer Einnahmen rechnen: Für das Jahr 2020 wird von Steuermindereinnahmen in Höhe von 638 Millionen Euro ausgegangen. Die Landesregierung kommt in dieser Situation ihrer Verantwortung für die Kommunen nach und spannt einen kommunalen Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von rund 700 Millionen Euro auf. Dies kündigte Finanzministerin Doris Ahnen heute an. Bereits im ersten Corona-Nachtragshaushalt hat die Landesregierung umfangreiche finanzielle Hilfen für die Kommunen vorgesehen. Zur Unterstützung bei der Pandemiebekämpfung wurden bereits 100 Millionen Euro Soforthilfen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Der Stabilisierungsmechanismus im Kommunalen Finanzausgleich sorgt zudem dafür, dass die Zuweisungen aus diesem an die Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 stabil bleiben werden. Mit dem zweiten Corona-Nachtragshaushalt soll der Schutzschild für Kommunen nun um ein drittes Instrument erweitert werden: Das Land wird einmalig die Hälfte der Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer ausgleichen. Klar ist aber auch: Bund, Länder und Kommunen stehen bei der Bewältigung der Corona-Krise in gemeinsamer Verantwortung. Auch der Bund muss seinen Beitrag leisten und rasch ein eigenes Rettungspaket für die kommunalen Haushalte auf den Weg bringen.“