Pressemitteilung.

In Kommunen sollen Video- und Telefonkonferenz-Beschlüsse möglich werden

Noss: Mehr Spielraum für regionale und lokale Gremien in Krisen-Zeiten

Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch eingereicht. Hierzu erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

"Die Ampel-Koalition und die CDU-Opposition wollen damit die Möglichkeit schaffen, dass in den kommunalen Parlamenten künftig Beschlüsse auch per Telefon- oder Videokonferenz beziehungsweise im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden können. Die Fraktionen greifen damit einen Wunsch der Kommunalpolitik auf. Vorgesehen ist, dass die jeweiligen Gremien die Entscheidung, ob und welches dieser Verfahren angewandt wird, selbst treffen. Die so ermöglichten Beschlüsse und Beratungen müssen zeitnah publik gemacht oder in geeigneten Fällen öffentlich übertragen werden."

Noss sagt weiter: „Die aktuelle Lage stellt die Kommunen und ihre Gremien vor große Herausforderungen: Auf der einen Seite müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, auf der anderen Seite sollen die Stadt-, und Gemeinderäte sowie die Kreistage darauf achten, bei ihren Sitzungen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Einige Gremien haben daher unter großem Aufwand in Stadthallen getagt oder Befugnisse an kleinere Ausschüsse delegiert. Außerdem können Landräte und Bürgermeister in einigen Fällen Entscheidungen alleine per Eilentscheidung treffen. Diese Optionen sind jedoch vielerorts nur schwer umsetzbar oder sollten im Sinne demokratischer Prinzipien keine Dauerlösung sein. Die neuen Verfahren sind geeignet, die Kommunen während der aktuellen Pandemie handlungsfähig zu halten und gleichzeitig die Befugnisse der Räte zu sichern."

Noss betont: "Das Umlaufverfahren, bei dem Beschlüsse per E-Mail oder Brief gefasst werden, kann dem Gesetzentwurf zufolge angewandt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums diesem Vorgehen widerspricht. Das Format der Video- oder Telefonkonferenzen benötigt die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweiligen Mitglieder. Die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen muss der Öffentlichkeit – in der Regel per Livestream – ermöglicht werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren müssen in der nächsten öffentlichen Präsenzsitzung vom Rat, Bezirkstag oder Landkreistag bestätigt werden."

 

Zum Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll in der Plenarsitzung am 29. April in 1. Lesung im Landtag beraten werden. Gemeinsames Ziel der Fraktionen ist, ihn im Mai zu verabschieden. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Formate ist, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion feststellt, dass eine Naturkatastrophen-Situation oder eine vergleichbare außergewöhnliche Notsituation vorliegt. In solchen Zeiten gelten die üblichen strengeren Regeln, wann ein Live-Stream eingerichtet werden kann, nicht. Die neuen Regelungen sollen für alle Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, den Bezirkstag Pfalz, Ortsbeiräte sowie Ausschüsse nutzbar sein. Sie sind zunächst bis 31. März 2021 befristet und sollen wissenschaftlich evaluiert werden.


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