Pressemitteilung.

„Die AfD ist keine Alternative, sondern politische Heimat für Feinde unserer Demokratie“

Bätzing-Lichtenthäler zum Verfassungsschutz-Urteil

„Die AfD ist keine Alternative für Deutschland – sondern sie ist Plattform und politische Heimat für Feinde unserer Demokratie. Das ist nun auch richterlich bestätigt. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf, ist deshalb ein wichtiges und starkes Zeichen unserer wehrhaften Demokratie.

Wir werden nicht tatenlos zuschauen, wie Extremisten versuchen, unsere freie Art und Weise des Zusammenlebens anzugreifen.“ Mit diesen Worten kommentiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Das hatte eine Klage der AfD abgewiesen, weil es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei erkennt. „Das zugrundeliegende Material des Verfassungsschutzes vor Gericht ist erschütternd. Hass gegen Menschen aus anderen Kulturen, das Ausschließen sogenannter „Fremder“, Begriffe wie „Umvolkung“ – es kann keinen Zweifel geben, dass die Beobachtung der AfD zu den ureigensten Aufgaben des Verfassungsschutzes im Bund zählt.“

„Auch die AfD in Rheinland-Pfalz und die AfD-Landtagsfraktion sind nicht so harmlos, wie die vermeintlichen bürgerlichen Saubermänner sich mitunter gerne geben. Wir haben aus dem Umfeld der Partei Angriffe auf Lokalpolitiker erlebt, das Zeigen des Hitler-Grußes, Verbindungen zu Identitären und vieles mehr. Darüber hinaus fehlt es bis heute an einer ausreichenden Distanzierung aus Mainz zu den Hardlinern der AfD. Hier ist auch Herr Frisch gefordert, endlich und ausdrücklich für Klarheit zu sorgen“, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. „Es ist mehr als fraglich, ob die AfD wirklich geschlossen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Sicher ist für mich hingegen, dass sie Nährboden für Hass und Hetze ist. Dem werden wir in unserer politischen Arbeit weiter sehr entschieden begegnen. Diese Gerichtsentscheidung bestärkt uns darin.“

 


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