Pressemitteilung.

Urteil über Kosten-Beteiligung der DFL für Polizeieinsätze

Bätzing-Lichtenthäler: „Klarheit nach vielen Jahren des Rechtsstreits“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass eine Beteiligung von Bundesligavereinen an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen verfassungsmäßig ist. 

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sabine Bätzing-Lichtenthäler sagte zum jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil: „Es ist gut, dass nach vielen Jahren der juristischen Auseinandersetzung nun Klarheit herrscht: Fußballvereine dürfen grundsätzlich dazu verpflichtet werden, einen Anteil der Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen mitzutragen. Besonders für die Allgemeinheit der rheinland-pfälzischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist das eine gute Nachricht. Denn während die Kosten für die Einsätze und die Belastung für die Polizei bei solchen Ereignissen immer größer werden, steigen seit Jahren die Zuschauer-, Werbe- und TV-Einnahmen der Fußballvereine. Das ist ein offensichtliches Ungleichgewicht. Bundesligavereine sind keine Dorfclubs, sondern in Summe milliardenschwere Unternehmen und wirtschaftliche Nutznießer von entsprechenden Veranstaltungen. Dass sie nun anteilig auch Kosten für Polizeieinsätze tragen müssen, ist gerecht.“

Bereits im Jahr 2019 habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen müsse. „Das Urteil gibt der Polizei, der DFL und den Bundesligavereinen nun für zukünftige Hochrisikospiele Planungssicherheit. Das ist begrüßenswert und hilft allen Beteiligten. Dafür ist es wichtig, dass nun eine zeitnahe und konsequente Umsetzung erfolgt“, so Bätzing-Lichtenthäler. 


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