In seiner heutigen Sitzung hat der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ einvernehmlich beschlossen, weitere Unterlagen unter anderem aus dem Zeitraum auch nach dem 14. Juli 2021 aus dem Polizeipräsidium Koblenz, dem Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik sowie dem Innenministerium beizuziehen.
Dazu SPD-Obmann Nico Steinbach: „Es handelt sich dabei um Unterlagen, die nach dem bisherigen Stand nicht vorgelegt werden mussten. Erst der heute einvernehmlich getroffene Beschluss stellt klar, dass sie nun eindeutig als vorlagepflichtig erfasst und zu liefern sind. Das ist nach dem bisherigen Verlauf der heutigen Sitzung wichtig zu betonen. Auch, um einer weiteren Legendenbildung vorzubeugen. Dieser einvernehmliche Beschluss dokumentiert erneut den gemeinsamen Aufklärungswillen im Untersuchungsausschuss.“
Steinbach führte aus: „Ursprünglich waren Berichte verschiedener Stellen aus einem umfangreichen Zeitraum vom Aktenbeiziehungsbeschluss erfasst. Dabei muss man sich immer wieder klarmachen: Wir reden über einen Gesamtumfang von wahrscheinlich Hunderttausenden Seiten Akten und Terabyte digitalisiertem Material. Deshalb hatte der Untersuchungsausschuss einvernehmlich beschlossen, Material in einem ersten Schritt in einem handhabbaren Umfang anzufordern. Im weiteren Verlauf gab es bei Bedarf Nachforderungen.“ Der SPD-Obmann ergänzte: „Auch in der heutigen Sitzung wurde dies exakt so praktiziert – mit dem neuerlichen Beschluss sind nun auch die in Frage stehenden Unterlagen eindeutig abgedeckt. Dazu bedurfte es allerdings der heutigen Nachforderung.“ Um bewerten zu können, ob die zusätzlichen Berichte überhaupt eine Relevanz für die Aufklärung haben, sei es üblich und richtig, dass einvernehmlich ein Ergänzungsbeschluss zu deren Beiziehung verfasst wurde, so Steinbach.