Pressemitteilung.

Untersuchungsausschuss befasst sich mit Gutachten zur Einsatzleitung der ADD

Steinbach: „Gutachter hält fest: Handelnde haben Großes geleistet“

Zu Beginn seiner heutigen Sitzung hat sich der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ vor allem mit der Vernehmung des Gutachters Dr. Dominic Gißler (Lehrstuhl für Bevölkerungsschutz und Katastrophenmanagement an der Akkon Hochschule Berlin) zur Einsatzleitung der ADD befasst.

Dazu bilanziert Nico Steinbach, Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss: „Die Vernehmung von Dr. Gißler hat drei Dinge sehr klar gezeigt. Erstens: Aufgrund der Versäumnisse des Kreises Ahrweiler, insbesondere durch das Fehlen eines Kreis-Verwaltungsstabes, sowie Sondereffekten wie beispielsweise den Ausfall der Kommunikationseinrichtungen, war es der ADD schwer oder kaum möglich, die Lage maximal effizient zu übernehmen. Der Gutachter betonte auch, die Situation wäre für Spezialisten, wenn überhaupt, nur führbar gewesen, wenn sie direkt ab dem 14. Juli in der Führung gewesen wäre.“

Steinbach führte als weiteren Punkt aus: „Zweitens: Die Flutkatastrophe ist derart einmalig und verheerend, dass sie als Maximalereignis gewertet wird und die Führung weiter massiv erschwert hat. Vor diesem Hintergrund finde ich die Bewertung des Gutachters bemerkenswert: ,Nicht mängelfreie Führungsleistung‘ bedeutet nicht mangelhaft!“ Als dritten Punkt stellt Steinbach heraus, dass der Gutachter darauf verwies, dass es mit der deutschlandweit vorgegebenen Ausbildung kaum möglich sei, ein Führungssystem in solch einem Maximalereignis zu etablieren. Und: Auch eine kurzfristige Nachschulung in der Lage hätte das vom Gutachter als notwendig präsentierte Spezialistentum, das deutschlandweit kaum vorhanden sei, nicht herstellen können. „Wie die Opposition aus all dem und der Aussage im Gutachten, dass die handelnden Personen Großes geleistet haben, im Vorfeld zu dem Schluss gekommen ist, dass dieses Gutachten ein Versagen des ADD-Chefs belegt, ist mir absolut schleierhaft,“ so Steinbach.


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