Pressemitteilung.

Stein: „Die Ampel geht die Herausforderungen ernst und entschlossen an“

Landtag beschließt Doppelhaushalt 25/26

Nach zwei Tagen intensiver Debatten und monatelanger akribischer Vorarbeit ist es vollbracht: Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Landeshaushaltsgesetz 2025/2026 verabschiedet und so den Haushalt für die kommenden beiden Jahre beschlossen. 

„Über die Herausforderungen, vor denen wir stehen, haben wir in den letzten Wochen und Tagen sehr viel gehört. Dieser Doppelhaushalt zeigt, dass die Ampel in Rheinland-Pfalz die großen Herausforderungen für unser Land sehr ernst nimmt und entschlossen und solide wirtschaftet. Dass dies so erfolgt, ist vor allen Dingen der Verdienst unseres Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, unserer Finanzministerin Doris Ahnen und aller Verantwortlichen innerhalb der Ampel-Regierung und der Ampel-Fraktionen“, sagte Markus Stein, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion dazu.

Stein sprach vor der Schlussabstimmung zu den Einzelplänen 04 (Ministerium der Finanzen), 12 (Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung) und 20 (Allgemeine Finanzen). Er betonte vor allem die Aufwüchse in den verschiedenen Bereichen: „Saldiert kommen im Einzelplan 04 insgesamt 79 Stellen hinzu. Damit stärken wir die Steuer- und Finanzverwaltung. Und die Digitalisierung schreitet ebenfalls voran: Dafür gibt es allein im Jahr 2025 elf Prozent mehr Mittel.“ Im Bereich des Einzelplans 12 wies Stein auf die gestiegenen Mittel für die soziale Wohnraumförderung hin: „Die Mittel werden fast verdoppelt: 350 Millionen Euro sollen künftig in jedem Jahr dafür sorgen, dass mehr bezahlbare Wohnungen in Rheinland-Pfalz entstehen.“ Stein sprach auch zum eingebrachten Grundsteuerhebegesetz der Ampel-Fraktionen: „Bei der Grundsteuer geht es um Gerechtigkeit! Wir geben den Kommunen mit der Option für gesplittete Hebesätze ein Instrument an die Hand, mit welchem sie gezielt auf etwaige Belastungsverschiebungen zu Lasten der Wohnbevölkerung reagieren können.“ 

Zuvor hatten für die SPD-Landtagsfraktion Dr. Oliver Kusch, gesundheitspolitischer Sprecher, und Dr. Katrin Rehak-Nitsche, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin, zum Einzelplan 15 des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit gesprochen. Kusch stellte dabei finanzielle Aufwüchse und Stärkungen im Themenfeld Gesundheit heraus: „Es wird mehr Geld für die Hebammenzentralen geben. Des Weiteren wird die Einrichtung hebammengeführter Kreißsäle an sieben Standorten gefördert. Mit dem Projekt Gesundheit für alle wird die aufsuchende Prävention auch in prekären Wohnbereichen aufgenommen. Außerdem werden die Ausgleichszahlungen für die Kommunalisierung der Gesundheitsämter um 3,1 und 6,7 Millionen Euro angehoben, für den Personalaufbau im Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Zahlungen um 4,5 und 6,7 Millionen Euro ausgeweitet.“ Kusch ging auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes ein: „So sichern wir einen guten Übergang in das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Dabei wird die Krankenhausfinanzierung von aktuell 161 auf 335,4 Millionen Euro im Jahr 2026 mehr als verdoppelt.“

In ihrer Rede betonte Rehak-Nitsche: „Wir haben einen Wissenschaftshaushalt, der sich sehen lassen kann. Daher danke ich dem Ministerium für den guten Entwurf, den wir mit unseren Änderungsanträgen noch etwas ergänzen und abrunden konnten.“ Sie schaute positiv auf die Steigerung bei den Ausgaben um jeweils 13 Prozent in den kommenden beiden Jahren und die zusätzlichen Mittel von 400 Millionen Euro zur Teilentschuldung der Universitätsmedizin. Auch darüber hinaus stärke der Haushalt wichtige inhaltliche Impulse, sagte Rehak-Nitsche und führte exemplarisch aus: „Es gibt einen Aufwuchs bei den Gesundheitsfachberufen im Bereich Physician Assistant, die Zweitstudiengebühren werden wegfallen und unsere Studierendenwerke erhalten einen finanziellen Aufwuchs von 536.000 Euro.“ Die hochschulpolitische Sprecherin ging auch auf die Einrichtung eines Sondervermögens zur Umsetzung der Baumasterplanung für die Unimedizin ein: „Das Sondervermögen ist das richtige Instrument für uns als Parlament. Wir können so unterstützen, den Krankenhausbetrieb zu modernisieren, das Verhältnis stationärer und ambulanter Angebote zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.“