„Die Änderung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz - kurz LBKG - ist ein weiterer Meilenstein im Land.
Wir alle spüren, dass die Intervalle von Schadensereignissen wie Starkregen oder langanhaltende Dürren mit Waldbränden zunehmen. Deshalb ist es richtig, dass dieses Gesetz in einer tiefen Breite mit vielen Expertinnen und Experten aus allen Bundesländern, aber vor allem mit unseren handelnden Akteurinnen und Akteuren hier in Rheinland-Pfalz sorgfältig erarbeitet wurde. Als jemand, der zweieinhalb Jahre intensiv in der Enquetekommission ,Katastrophenschutz‘ mitgearbeitet hat, finde ich es gut, dass viele Dinge, die wir dort besprochen und diskutiert haben, sich im Gesetz wiederfinden.“
Mit diesen Worten hat Benedikt Oster, Sprecher für Rettungswesen der SPD-Fraktion, bei der Landtagsdebatte den Gesetzentwurf gelobt. „Schon im letzten Jahr haben wir das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz an den Start gebracht – ein zweiter Meilenstein. Kein anderes Flächen-Bundesland hält ein vergleichbares Landesamt mit einem 24/7 besetzten Lagezentrum und eigenem Fuhrpark, der kontinuierlich aufwachsen wird, vor.“
Oster stellte die wichtigsten Neuerungen im LBKG vor: „Zunächst ist festzuhalten, dass die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes bleiben. Dies wurde uns in der Enquetekommission von allen Anzuhörenden empfohlen. Zukünftig wird klarer geregelt, wann welche Ebene oder das neue Lagezentrum zuständig ist.“ Weitere Neuerungen sind die Einführung eines Katastrophenvoralarms und die Verpflichtung zur Vorlage von Bedarfsplänen sowie von Alarm- und Einsatzplänen, betonte Oster. Und wies zum Ende seiner Rede darauf hin: „Ein ganz wichtiger Punkt, der uns in der Enquetekommission immer begleitet hat, war: Üben, üben und nochmals üben. Deshalb werden Übungen im neuen LBKG in Bezug auf die Beteiligten geschärft. Es ist ein Gesetz mit großer Tragweite.“