„275 Millionen Euro mehr für die Kommunen im kommenden Jahr: Das ist eine gute Nachricht!“ Diese Kernbotschaft setzte Hans Jürgen Noss, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, bei seiner Rede zur ersten Beratung des Landesfinanzausgleichsgesetzes der Landesregierung im Landtag.
Noss führte aus: „Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2023 beträgt damit 3,76 Milliarden Euro. Dazu kommen im Jahr 2023 dann noch rund 3,5 Milliarden an Zuweisungen, die die Kommunen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten.“ Geplant ist auch die milliardenschwere Übernahme der Hälfte der Liquiditätskredite der kommunalen Familie unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages. Die dafür erforderliche Änderung der Landesverfassung wurde bereits vom Landtag beschlossen.
Neben den konkreten Zahlen zur Unterstützung der Kommunen durch das Land stellte Noss auch die Vorteile der Funktionsweise des Landesfinanzausgleichsgesetzes in den Mittelpunkt – beispielsweise den Symmetrieansatz. „Mit ihm stellt das Land den Kommunen über die vom Gericht geforderte Mindestausstattung hinaus weitere Mittel zur Verfügung, wenn sich die Landeseinnahmen im Verhältnis zu seinen Ausgaben deutlich besser entwickeln als die kommunalen Einnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben“, erläuterte Noss. „Erwähnt werden sollte auch, dass die Mindestausstattung nach sachgerechten Maßstäben fortzuschreiben ist, wenn die Sachlage dies erfordert – beispielsweise bei einer hohen Inflationsrate.“
Noss ging auch auf die seiner Ansicht nach substanzlose Kritik der Opposition-Fraktionen ein. „Die Kollegen waren offensichtlich nicht auf dem neusten Stand“, bemerkte er mit Blick auf Vorwürfe, Ortsgemeinden würden benachteiligt. „Im Gesetzentwurf ist ein Härteausgleich zugunsten der Ortsgemeinden in Höhe von 25 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus ist absehbar, dass sich aufgrund der hohen Steuerkraft in zwei Städten die Schlüsselzuweisung A in 2023 an der Obergrenze bewegen werden.“
Gleichzeitig betonte Noss die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zur Neuaufstellung des Kommunalen Finanzausgleichs, die die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf in Rekordzeit umgesetzt hat. „Das Gericht fordert mit seinem Urteil einen aufgabenorientierten und bedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleich. Entsprechend des Urteils garantiert der Anspruch aber keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht eine größtmögliche Kräfteanspannung der Kommunen fordert“, verdeutlichte Noss den vorgegebenen Rahmen. Daher seien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs auch die Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen – beispielsweise Hebesätze bei den Grundsteuern. Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientiere sich daher zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt, beim Nivellierungssatz der Gewerbesteuer bleibe man sogar darunter.