Pressemitteilung.

Oberste Richter bestätigen Geschäftsordnung des Landtags

AfD-Fraktion und von Arnim blamieren sich

Zum heute veröffentlichten Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Geschäftsordnung des Landtags erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller:

„Die obersten rheinland-pfälzischen Richter haben sehr klar geurteilt, dass die von der großen Mehrheit des Landtags beschlossene Geschäftsordnung rechtens und zulässig ist. Dieses Urteil ist für die AfD-Fraktion, die stets behauptet hat, SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/ die Grünen würden gegen die Verfassung verstoßen, eine schallende Ohrfeige. Die AfD-Landtagsfraktion und ihr Jurist Hans Herbert von Arnim blamieren sich. Es  ist nun schwarz auf weiß niedergeschrieben: Die AfD-Fraktion stilisiert sich als Opfer, einen sachlichen Grund hierfür gibt es nicht. Die AfD-Fraktion geriert sich als rechtlich Benachteiligte – dies ist aber lediglich der Wunsch, als Opfer wahrgenommen zu werden. Mit der Realität hat dies nichts zu tun.“

Haller betont: „Das Gericht in Koblenz urteilt, dass die vom Landtag beschlossene Ausschussgröße mit 12 Personen „in den Bereich der Organisationsautonomie des Landtags“ falle. Eine von der AfD-behauptete missbräuchliche Handhabung könne „nicht festgestellt werden“. Es gebe „kein Anzeichen für Willkür“. Klipp und klar schreiben die Richter: Die getroffene Regelung erweise sich „auch im konkreten Vergleich mit den anderen in Betracht kommenden Regelungsvarianten als sachgerecht“ – selbst wenn man sie einer strengeren Zweckmäßigkeitsprüfung aussetze. Schließlich urteilen die Juristen, dass bei einer offensichtlich von der AfD-Fraktion favorisierten Regelung (Ausschussgröße: 13 Abgeordnete, d’Hontsches Höchstzahlverfahren) ein Los hätte gezogen werden müssen und damit „die Zusammensetzung der Ausschüsse letztlich teilweise dem Zufall überlassen wäre, der in der staatsrechtlichen Literatur als ein irrationaler und damit wahrhaft willkürlicher Einflussfaktor abgelehnt werde.““

Haller sagt weiter: „Nach diesem klaren Urteil ist auch die Rolle des AfD-Gutachters Hans Herbert von Arnim kritisch zu beleuchten: Er hatte vor dem Gerichtsverfahren SPD, CDU, FDP und Grünen wörtlich vorgeworfen, ein „unsachliches, willkürliches und von vornherein verfassungswidriges“ Verfahren beschlossen zu haben. Es liege ein „krasser Missbrauch der Mehrheitsmacht“ vor, sagte er. Mit dem heutigen Urteil erweist sich diese Meinung als reines Wunschdenken. Es stellt sich folgende Frage: Ist Herr von Arnim zum Hofwissenschaftler der AfD geworden?“

Haller sagt: „In den vergangenen fast zwei Jahren hat die AfD-Fraktion ihren Fokus in der Parlamentsarbeit darauf gelegt, sich als Opfer der Geschäftsordnung des Landtags zu stilisieren. Die Sacharbeit der AfD-Fraktion in den Ausschüssen war und ist substanzlos, dogmatisch, polemisch und oft diffamierend. Zutreffend hieß es dazu jüngst in der Zeitung „Rheinpfalz“, die AfD-Fraktion agiere bei der „Knochenarbeit“ in den Ausschüssen „zurückhaltend und unauffällig“. Mit dem heutigen Urteil wird klar: Der AfD-Fraktion geht es nicht um inhaltliche, politische Arbeit; es geht ihr im Kern nur darum, mit jedweden Mitteln und Ablenkungsmanövern Stimmungen zu schüren und die Gesellschaft zu spalten.“

 


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