Pressemitteilung.

Noss/Oster: „Zweiter Meilenstein bei Anpassungen im Brand- und Katastrophenschutz im Land“

Novelle des LBKG kommt ins Plenum

Weiter steigende Professionalisierung, geschärfte Definitionen und Zuständigkeiten, aktualisierte Alarmstrukturen: Das sind die Kernpunkte des Entwurfs zum Neuerlass des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG), der heute nach zweiter Befassung im Ministerrat verabschiedet worden ist und im kommenden Plenum besprochen wird. 

Die Novellierung ist elementarer Bestandteil der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes, bei der als ein Kernpunkt zum Jahresstart bereits das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit einem rund um die Uhr besetzten Lagezentrum den Betrieb aufgenommen hat. 

„Im Prozess der kontinuierlichen Anpassung des Brand- und Katastrophenschutzes an sich wandelnde Umstände setzen wir in Rheinland-Pfalz innerhalb kürzester Zeit gleich zwei Meilensteine. Der eine ist das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, der andere wird die Novelle des LBKG sein. Mit ihr werden in enger Absprache mit den weiterhin in erster Linie zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten bedeutende Fortschritte der Sicherheit festgeschrieben. Wir werden uns nun im parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, den vorliegenden Neuerlass möglichst schnell umzusetzen“, betonte Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

 

Benedikt Oster, Sprecher für Rettungswesen der SPD-Fraktion, führte aus: „Die neuen Definitionen von ,Großschadensereignis‘ und ,Katastrophenfall‘, die zukünftige Wahrnehmung von Aufgaben zur Vorbereitung auf und Abwehr von Katastrophenfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit, die stufenweise Einführung der Hauptamtlichkeit bei Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und –Inspekteuren, das künftig gesetzlich vorgeschriebene Erstellen von Bedarfs- und Entwicklungsplänen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, die Einführung des Katastrophenvoralarms und vieles mehr sind wichtige Punkte, um die Sicherheit im Land weiter kontinuierlich zu erhöhen. Klimawandelfolgen wie die steigende Zahl und Intensität von Extremwetterereignissen, die wachsende Gefahr von Waldbränden oder die Zunahme der Wahrscheinlichkeit von Dürren stellen uns vor sich wandelnde Herausforderungen. Mit der Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land reagieren wir darauf zielgerichtet und berücksichtigen auch die Lehren und Empfehlungen, die von Expertinnen und Experten sowie in der Enquete-Kommission des Landtags nach der Flutkatastrophe im Ahrtal gegeben worden sind.“

 


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