„Ein ,sehr gutes Gesetz‘, das ,begrüßenswert‘ ist: Das bringt die zurückliegende Anhörung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, POG, im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags auf den Punkt. Dem schließen wir uns als SPD-Fraktion vollumfänglich an.
Mit dem positiven Votum zum Einsatz von Bodycams der Polizei in Wohnungen, den positiven Statements zum Einsatz von Monocams, umgangssprachlich auch Handy-Blitzer genannt, und den positiven Stimmen zu den Einsatzmöglichkeiten von Fußfesseln sind die wichtigsten Punkte des Änderungs-Gesetzes von den Experten positiv beschieden worden. Oder in Kurzform: Das Zukunftsgesetz für unsere Polizei und Ordnungsbehörden im Land überzeugt auf ganzer Linie.“ Dieses Fazit zum neuen POG, das in zweiter Beratung im kommenden Plenum besprochen und beschlossen werden soll, hat Nina Klinkel, polizeipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bei der heutigen Auswertung der zurückliegenden Anhörung zum Änderungsgesetz gezogen.
Klinkel kündigte dabei an, dass die SPD-Fraktion mit den Koalitionspartnern der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen zusätzlichen Änderungsantrag zum POG in den Landtag einbringen wird. „Dieser Änderungsantrag soll schärfend und redaktionell wirken, aber auch auf aktuelle Entwicklungen eingehen“, betonte Klinkel und nannte ein Beispiel. „Es geht unter anderem um eine gesetzliche Eingriffsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen in Rheinland-Pfalz. Eine immer größer werdende Herausforderung, der wir uns mit unserem Änderungsantrag annehmen.“
Zusätzlich betonte sie: „Es gibt darüber hinaus weitere Maßnahmen, die wir gerne ins POG einbringen würden, bei denen aber noch zu prüfen ist, wie dies auf Landesebene rechtssicher geschehen kann. Dabei geht es zum einen um mehr Möglichkeiten für die Polizei beim biometrischen Abgleich von Daten mit öffentlich zugänglichen Fotos beispielsweise aus sozialen Netzwerken. Übrigens ein Punkt aus dem Sicherheitspaket, das CDU/CSU im Bundesrat blockiert haben. Und es geht zum anderen um den Einsatz von KI in der Videoüberwachung zum Ziel der Gefahrenabwehr. Beides sind Befugnisse, die mit hohen Eingriffsschwellen versehen sind und daher auf rechtssichere Umsetzbarkeit auf Landesebene geprüft werden müssen.“