Pressemitteilung.

Gutachten zu Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsausschuss

Steinbach: „Instrumente der Prävention, Nutzung erfordert Ortskenntnis“

„Die Gutachter haben bestätigt, was wir in rund anderthalb Jahren Ausschusssitzung schon so oft gehört haben -  der Kreis Ahrweiler hat sich nicht beziehungsweise nur extrem mangelhaft auf ein Hochwasserereignis vorbereitet." Dieses Fazit zum ersten Teil der heutigen Sitzung im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe", in dem es um Gutachten zu Hochwassergefahren-und Hochwasserrisikokarten ging, zieht Nico Steinbach, Obmann der SPD-Landtagsfraktion.

„Die Gutachter haben für mich vor allem drei Punkte klargemacht. Erstens haben beide Experten betont, dass die Gefahren- beziehungsweise Risikokarten ein Instrument der Prävention und der Planung sind, nicht für den Gefahr- und Einsatzfall. In diesen ist ihre Aussagekraft begrenzt, hieß es." Sie dienten laut Experten auch dazu, so Steinbach, Menschen vorab zu sensibilisieren. Leider hätte sich gezeigt, dass die Karten vor Ort oft nicht genutzt worden sind. Steinbach weiter: „Zweitens schilderten die Experten, dass es zur effektiven Nutzung der Karten Kenntnis der Verhältnisse und Ressourcen vor Ort bedarf. Es zeigt sich somit erneut, dass Prävention und Entscheidungen vor Ort getroffen werden müssen. Denn ohne ein Überschneiden mit diesem Wissen gäben die Karten höchstens eine grobe Orientierung. Sie ersetzten auch keine Erkundung."

„Drittens dokumentierte ein Gutachter, wie mangelhaft die Prävention explizit im Kreis Ahrweiler lief“, führte Steinbach aus. „Er kam zum Schluss, dass es im Einsatzkonzept keine Hinweise auf die Nutzung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gibt. So wurden wichtige Infoquellen der Vorsorge nicht genutzt.“ Weiter sagte Steinbach, der Gutachter habe festgestellt, dass „bedeutende“ Kriterien des Rahmen-Alarm- und Einsatzplans des Landes auf Kreisebene nicht berücksichtigt wurden – die koordinierte Abarbeitung der Lage wurde so erschwert. „In weiteren kommunalen Hochwasser-Einsatzplänen mangele es an Hinweisen auf präventive Infos an die Bevölkerung. Es wurden fehlende Planungen zu einem Ahr-Hochwasser bemängelt. Und der Gutachter kam zum Schluss, dass es in bestimmten Kommunen laut vorliegenden Plänen keine spezielle Alarmordnung für den Hochwasserfall gab“, sagte Steinbach.


Mehr Erfahren: