Pressemitteilung.

„Es geht um Tod, Trauer und Würde“

Bätzing-Lichtenthäler lobt neues Bestattungsgesetz und will intensiven Austausch im Parlament fortsetzen

„Dieses neue Bestattungsgesetz ist traditionsbewusst und gleichzeitig modern. Der Entwurf schafft Entscheidungsfreiheit bei zentralen Fragen wie denen nach Leben, Tod, Abschied und Gedenken.“ 

So hat Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, im Plenum den Gesetzentwurf der Landesregierung skizziert. Die SPD-Fraktion hatte das Thema aufgrund seiner großen ethischen, gesellschaftlichen und für viele Menschen persönlichen Bedeutung zur Aktuellen Debatte gemacht, um den Fragen rund um Tod, Trauer und Erinnerung den gebotenen parlamentarischen Raum zu geben.

Bätzing-Lichtenthäler stellte die vier zentralen Säulen des Entwurfs vor: „Kern des Gesetzes ist, dass die Bestattungspflicht wegfällt und alternative Bestattungsarten ermöglicht werden. Ein Beispiel: Wenn eine betagte Mutter mit ihrem Sohn beschließt, nach ihrem Tod im alten Familienhaus als Asche in einer Urne immer mit dabei zu sein, dann wird dies künftig möglich sein. Aber, und darauf legen wir sehr großen Wert: Diese neue, bisher untypische Bestattungsform ist daran gekoppelt, dass die Verstorbene vor ihrem Tod schriftlich klar bestimmt hat, was sie möchte.“ Bätzing-Lichtenthäler verwies außerdem auf verbesserte Regelungen zu Ehrengräbern – insbesondere hinsichtlich Liegezeiten und Kostenübernahme – sowie auf die Einführung einer Obduktionspflicht für verstorbene Kinder bis sechs Jahre, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht. So sollen künftig unter anderem Schütteltraumata besser erkannt werden können. Als weiteren sehr wichtigen Punkt nannte sie neue Regelungen für sehr früh verstorbene Babys und Ungeborene – sogenannte Sternenkinder: „Wenn Eltern die so markerschütternde Erfahrung machen müssen, dass ihr erwartetes, geliebtes Kind tot ist, dann haben sie jedes Recht auf eine würdevolle Bestattung. Abschied und Gedenken – das muss auch für Sternenkinder gelten.“

Abschließend lobte Bätzing-Lichtenthäler den offenen Austausch zu diesem Gesetz und kündigte an, diesen parlamentarisch fortzusetzen: „Regierungsintern gab es bereits eine Anhörung zum Entwurf. Auch wir im Landtag werden eine solche beantragen und die Rückmeldungen sehr ernst nehmen. Schon der heute diskutierte Entwurf enthält Anpassungen, die aus dem bisherigen Dialog mit Verbänden und Kirchen hervorgegangen sind – dafür danke ich Gesundheitsminister Clemens Hoch ausdrücklich. Gerade wenn es um Tod, Trauer und Würde geht, braucht es ein sensibles und respektvolles Miteinander.“


Mehr Erfahren: