Pressemitteilung.

Bundesverfassungsgericht nimmt wichtige Klärung zur demokratischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung vor

Urteil wird Thema im Innenausschuss

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bisherigen Regelungen zum Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht für unzulässig erklärt. Dazu erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine lange erwartete Klärung mit Blick auf die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorgenommen. Die Entscheidung erklärt Regelungen des Bundeswahlrechts für nichtig, nach der Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt ist, von der Wahl ausgeschlossen sind.

Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition haben sich die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, eine Anpassung der Landeswahlgesetze anzustreben mit dem Ziel, das rheinland-pfälzische Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Vereinbart wurde, auf Basis des Gutachtens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der nun vorliegenden Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter eine gesicherte rechtliche Grundlage zu schaffen. Dieses Vorgehen erweist sich heute als richtig. Zwar ist das rheinland-pfälzische Landeswahlrecht nicht Gegenstand des Karlsruher Urteils, die beanstandeten Regelungen im Bundeswahlrecht entsprechen jedoch weitgehend den Bestimmungen im rheinland-pfälzischen Landeswahlgesetz. Als Landesgesetzgeber werden wir in der Ampel-Koalition das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter nun intensiv prüfen und dessen Auswirkungen auf das rheinland-pfälzische Wahlrecht diskutieren. Als SPD-Fraktion stehen wir einer möglichen Anpassung des rheinland-pfälzischen Wahlrechts offen gegenüber. Es muss darum gehen, unser rheinland-pfälzisches Wahlrecht endlich inklusiver auszugestalten. Die Koalitionsfraktionen werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im nächsten Innenausschuss thematisieren.“  


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