Pressemitteilung.

Ampelfraktionen wollen Nebeneinkünfte von Beamtinnen und Beamten deckeln

 

Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Guth:

„Viele Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit üben neben ihrem Hauptamt als Bürgermeister oder Landrat noch weitere Tätigkeiten aus, meist im Bereich der Daseinsfürsorge. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln die Regierungsfraktionen die Zulässigkeit der Nebentätigkeiten neu und sorgen für mehr Transparenz bei den erzielten Nebeneinkünften. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass Nebentätigkeiten künftig nur dann zulässig sind, wenn die Einnahmen daraus 40 Prozent des Endgrundgehalts nicht übersteigen. Die Höchstgrenze für den Selbstbehalt aus Nebeneinkünften wird überdies neu festgesetzt: Einnahmen aus einer Nebentätigkeit über 9.600 Euro pro Jahr müssen an den Dienstherrn abgeführt werden.

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit werden darüber hinaus dazu verpflichtet, einmal jährlich in öffentlicher Sitzung ihres kommunalen Gremiums über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie die erzielten Vergütungen zu berichten. Die neue Regelung schafft damit Klarheit mit Blick auf die ausgeübten Nebentätigkeiten und stärkt das Vertrauen in die Arbeit der kommunalen Beamtinnen und Beamten.“


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