Pressemitteilung.

Ampelfraktionen machen Schluss mit Einmalbeiträgen

Wiederkehrende Beiträge sollen überall im Land zur Regel werden

Am heutigen Donnerstag hat die SPD-geführte Ampelkoalition ihren Gesetzentwurf zur flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss:

„Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird der Erhebung hoher einmaliger Beiträge im kommunalen Straßenbau ein Ende bereitet. Bis spätestens 2024 werden überall in Rheinland-Pfalz wiederkehrende Ausbaubeiträge zur Regel werden. Bereits heute erheben rund 40 Prozent der Kommunen im Land wiederkehrende Beiträge, Verwaltungen wie Bürgerinnen und Bürger haben damit dort gute Erfahrungen gemacht. Zukünftig braucht niemand mehr die Sorge zu haben, durch hohe Einmalbeiträge für Straßensanierungen überfordert zu werden. Die Änderung des Kommunal- und Abgabengesetzes sieht vor, dass künftig alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Gemeinde, eines Stadtteils oder eines zusammenhängenden Gemeindegebiets gemeinsam mit der Kommune die Instandhaltung ihrer Anliegerstraßen finanzieren. Dies führt zu einem solidarischen System, in dem zwar regelmäßige, aber erheblich niedrigere Ausbaubeiträge gezahlt werden. Anders als bei der bisherigen Gesetzeslage zu Einmalbeiträgen werden Bürgerinnen und Bürger automatisch entlastet, Anträge für Härtefallmaßnahmen entfallen.“

„Mit der flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Beiträgen wurde eine Regelung gefunden, die zu Rheinland-Pfalz passt. Der Vorschlag der Regierungskoalition ist wohlüberlegt: Er löst die wesentlichen Probleme, die durch die Erhebung hoher Einmalbeiträge entstanden sind, ohne den Kommunen die Planungshoheit über ihre Infrastruktur zu nehmen. Rheinland-pfälzische Gemeinden werden es weiterhin selbst in der Hand haben, wann und wie sie ihr Straßennetz in Stand halten. Um den Kommunen, die bisher noch Einmalbeiträge erheben, bei der Umstellung zu helfen, sieht der Gesetzesentwurf finanzielle Hilfen vor. Städte und Gemeinden werden mit 5 Euro pro Einwohnerin und Einwohner in einem neuen Abrechnungsgebiet bei der Umstellung unterstützt. Zudem werden Städtetag und Gemeinde- und Städtebund während der Umstellungszeit dabei unterstützt, ihre Beratungskapazitäten für Kommunen auszubauen.“


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