Pressemitteilung.

Änderungen am Kommunalwahlrecht sorgen für praktische Verbesserungen

Heute hat der Landtag in erster Lesung über Änderungen am rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrecht beraten. Hierzu erklärt Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Kommunen sind das direkte Lebensumfeld einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers. Die Wahlen in Landkreisen, Städten und Gemeinden sind daher meist die Urnengänge, durch die Wählerinnen und Wähler am unmittelbarsten Einfluss auf ihr persönliches Umfeld nehmen können. Gerade kommunale Wahlen machen Demokratie in hohem Maße erfahrbar, sie sind eine Keimzelle unseres Gemeinwesens.“

Noss sagt weiter: „Mit dem Gesetzentwurf, den Innenminister Roger Lewentz heute eingebracht hat, sollen einzelne Stellschrauben am Kommunalwahlgesetz neu justiert werden. Das Ziel ist, dass die Verantwortlichen vor Ort den Wahlgang und die Auszählung weiterhin gut organisieren können. Die neuen Regelungsvorschläge sind daher ausdrücklich zu begrüßen: So sollen Auszählungen zentral organisiert und Wahlhelfer leichter gewonnen werden können. Angebracht ist auch die an Bundesentscheidungen angelehnte Klarstellung, dass eine Gesichtsverschleierung bei Mitgliedern von Wahlausschüssen inakzeptabel ist. Als SPD-Fraktion freuen wir uns auf eine intensive Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren.“


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