Pressemitteilung.

Vollzugsgesetze sollen sinnvoll weiterentwickelt werden

Heute hat die rheinland-pfälzische Landesregierung einen Gesetzentwurf zum Justizvollzug in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Das Justizministerium plant mit seinem Gesetzentwurf, die Vollzugsgesetze sinnvoll weiterzuentwickeln. Es sollen beispielsweise die Dokumentationspflichten praxisgerechter ausgestaltet werden. Im Bereich der meist sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen (etwa Strafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen) wird die derzeit noch verpflichtende Vollzugsplanung von vielen Bediensteten als praktisch kaum relevanter Formalismus angesehen. Nun ist vorgesehen, dass diese arbeitsintensive Planung für diese Fälle wegfallen kann. Dies schafft freie Kapazitäten, ohne dass das generelle Vollzugsziel der Resozialisierung in Frage gestellt wird.“

Jörg Denninghoff, strafvollzugspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Der Regierungsentwurf sieht auch vor, dass künftig externe Personen, die zur religiösen Betreuung Gefangener in die Anstalt kommen, sicherheitsüberprüft werden können. Dies ist ein sinnvoller Schritt und ergänzt klug die Pläne, landeseigene Kapazitäten zur religiösen Betreuung muslimischer Gefangener aufzubauen. Wenn der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren beraten wird, wird sich die SPD-Fraktion vertieft und konstruktiv mit dem Gesetzesentwurf auseinandersetzen.“


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