Pressemitteilung.

Unsere Verfassung darf sich selbst schützen

Florian Maier zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Zuverlässigkeitsprüfung

Statement des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Florian Maier, zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass die gesetzlichen Regelungen zur Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen mit der Landesverfassung vereinbar sind. Diese stellt sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine konkreten Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Arbeitsfähigkeit des Landtags darstellen.

„Der Verfassungsgerichtshof hat eine klare Entscheidung getroffen. Unsere Verfassung schützt sich selbst. Und sie darf das. Wer mit öffentlichen Steuergeldern in unserem Parlament arbeitet, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen und die freiheitliche demokratische Grundordnung achten.

Das Gericht macht zugleich deutlich: Es geht nicht um Parteizugehörigkeit, sondern um das individuelle Verhalten einer Person.

Der Landtag darf und muss seine Arbeitsfähigkeit, seine Sicherheit und seine demokratische Integrität schützen. Das freie Mandat bleibt gewahrt, das Gesetz enthält kein Beschäftigungsverbot. Es beendet lediglich die staatliche Kostenerstattung, wenn eine gesetzlich vorgesehene Überprüfung nicht durchgeführt wird oder eine Person nach sorgfältiger Prüfung als unzuverlässig eingestuft wird.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat im Juli 2025 rechtliches Neuland betreten. Die heutige Entscheidung des höchsten Landesgerichts bestätigt: Dieser Weg war richtig. Rheinland-Pfalz schützt sein Parlament. Dafür steht die SPD-Landtagsfraktion auch weiterhin.

Die aktuelle Entscheidung reiht sich in eine Serie erfolgloser Verfahren der AfD und von AfD-Abgeordneten vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein.“