Pressemitteilung.

Steinbach: „Gutachten zeigt: Einsatzleitung lag klar beim Kreis Ahrweiler“

SPD-Obmann findet Korrektur des Zeugen Willig zu Aussage „beachtlich“

„Die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses vor der Sommerpause hat noch einmal zwei sehr wichtige Punkte zu Tage gefördert. Erstens: Das Gutachten von Herrn Gräff bestätigt sehr klar, dass die Einsatzleitung im Katastrophenfall wie der Flutnacht grundsätzlich und eindeutig bei der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Und zweitens nicht weniger bedeutend: Es ist mehr als beachtlich, dass der Zeuge Willig offenbar seine Aussage korrigieren will.“

Dieses Fazit zieht Nico Steinbach, Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, zur heutigen Sitzung. „Eine wirksame Gefahrenabwehr kann bei Starkregenereignissen nur so ortsnah wie möglich gewährleistet werden. Das ist für mich die Kernaussage aus der heutigen Befragung von Herrn Gräff zu seinem Gutachten zum Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz. Gräffs Aussagen widersprechen sehr eindeutig dem Gutachten des Heidelberger Professors Dr. Bernd Grzeszick, der auf einer abstrakten, rechtstheoretischen Grundlage die Möglichkeit eines automatischen Übergehens skizziert hatte“, so Steinbach. „Bemerkenswert dabei: Herr Gräff ist durch seine Kommentare zum LBKG nicht nur ein intensiver Kenner der Materie, sondern hat - anders als andere Gutachter - als ehemaliger Ehrenamtler der Feuerwehr einen klaren Bezug zur Praxis.“

Für Steinbach bringen Gutachten und Befragung drei elementare Aussagen. „Erstens: Eine etwaige Übernahme der Einsatzleitung kann nicht automatisch erfolgen, sondern muss ausdrücklich erklärt werden. Alles andere ist laut Gräff verfassungsrechtlich problematisch und führt zu unpraktikablen Ergebnissen. Zweitens: Speziell mit Blick auf Evakuierungen hieß es eindrücklich, dass die Entscheidungen vor Ort zu treffen sind. Ein Verschieben auf Landesebene führt zu erheblichen Umsetzungsproblemen. Drittens: Das viel zitierte öffentliche Interesse zur Übernahme einer Einsatzleitung besteht nur, wenn erkennbar ist, dass beim Landkreis keine hinreichende Leistungsfähigkeit zur Bewältigung der Lage vorliegt. Sicherstes Indiz dafür ist laut Gräff das Erbitten der Übernahme. Das war in der Flutnacht in keiner Weise der Fall.“

Steinbach führte weiter aus: „Die heutigen Erkenntnisse mit ihrem starken Bezug zur Praxis decken sich im Übrigen auch sehr klar mit den Einschätzungen des Deutschen Landkreistags, wie wir heute erneut hörten. Dessen Präsident wies unlängst darauf hin, dass Verantwortlichkeit dorthin gehört, wo die Katastrophe ist. Und dass kein Weg daran vorbeiführt, dass die Einsatzleitung auch bei größeren Schadensereignissen bei den Landkreisen bleiben muss.“

Zum Abschluss der heutigen Sitzung und Auftakt der nun beginnenden Untersuchung der Phase drei befragte der Untersuchungsausschuss den Opferbeauftragten der Landesregierung, Detlef Placzek. „Für mich war absolut beeindruckend zu hören, wie schnell – nämlich schon am 15. Juli – Herr Placzek aktiv war, um die benötigten psychosozialen Hilfsangebot im Ahrtal in die Wege zu leiten. Er steht damit stellvertretend für die vielen über alle Maße engagierten ehren- und hauptamtlichen Kräfte, die in den Tagen nach dieser beispiellosen Katastrophe großartige Hilfen geleistet haben. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten erneut bedanken“, sagte Steinbach.


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