Pressemitteilung.

Steinbach: „Experte bestätigt: Ohne umfassende Kenntnis der Lage kein Übergang der Einsatzleitung“

Anhörung in Untersuchungsausschuss

„Liegt keine umfassende Kenntnis vom Ausmaß der Katastrophe vor, gibt es keinen Grund und erst recht keinen Automatismus für einen Übergang der Einsatzleitung. Oder wie es der Experte Prof. Gusy in seinem Gutachten zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes formuliert: ,Wer keine Kenntnis von zureichenden Anhaltspunkten für den Eintritt einer seine Zuständigkeit begründenden Lage hat, kann diese Zuständigkeit weder funktionsgerecht begründen noch ausüben.‘ Dies ist für mich der zentrale Satz. Denn solch eine Kenntnis hat in der Flutnacht und darüber hinaus eindeutig nicht vorgelegen, weil zentrale Stellen wie beispielsweise die Technische Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler diese nicht liefern konnten. Das haben uns die Zeugen im Ausschuss übereinstimmend berichtet. Selbst vor Ort wurde das Ausmaß teils erst in den folgenden Tagen in Gänze erfasst.“ Dieses Zwischenfazit zieht Nico Steinbach, Obmann der SPD-Landtagsfraktion, zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“.

Darüber hinaus betont auch Prof. Gusy den unter anderem aufgrund der erforderlichen Ortskenntnisse für das Katastrophenschutzrecht wesentlichen Grundsatz der Dezentralität und die Zuständigkeit der Kreise beziehungsweise konkret der Landräte auch bei einer „Gefahr größeren Umfangs“, erläuterte Steinbach. Das gelte umso mehr, als laut Expertenmeinung der Übergang der Einsatzleitung an eine höhere Ebene die konkrete Hilfe vor Ort - beispielsweise die Anordnung einer Evakuierung - mit hoher Wahrscheinlichkeit verzögern kann. „Eine Beeinträchtigung der Effektivität der Gefahrenabwehr kann aber nie richtig sein, hieß es heute konkret“, so Steinbach. „Darüber hinaus haben wir heute auch von Prof. Gusy gehört, dass er ein Feststellungsverfahren, ein sogenanntes ‚Ersuchen, für den etwaigen Übergang einer Einsatzleitung für notwendig hält. Eine Einschätzung, die auch von anderen Experten geteilt wird.“

Das Einholen eines nun dritten Gutachtens hält Steinbach für richtig. „Dass am Ende die rechtstheoretischen Bewertungen der Experten nicht in Gänze übereinstimmen, zeigt, dass es beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz offenbar verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt. Festzuhalten bleibt: Das damals im Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen verabschiedete Gesetz war bisher Recht in den Büchern und kein Recht in Anwendung, wie Experte Prof. Gusy sagte. Wie jedes Gesetz kann es für neue Entwicklungen und Herausforderungen - wie zum Beispiel die steigende Gefahr von großflächigen Waldbränden - angepasst werden. Dem trägt die Landesregierung mit ihren umfangreichen Plänen für eine Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz Rechnung. Und auch das Parlament behandelt dieses Thema - allen voran in der Enquete-Kommission - mit hoher Intensität.“


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