Pressemitteilung.

Steinbach: „Das ist eine singuläre Bewertung abstrakter und theoretischer Fragen“

Untersuchungsausschuss befasst sich mit Rechtsgutachten

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat sich in seiner heutigen Sitzung zu Beginn mit einem Rechtsgutachten des Heidelberger Professors Dr. Bernd Grzeszick zu abstrakten und theoretischen Rechtsfragen rund um das Thema „Übergang der Zuständigkeit zwischen verschiedenen Ebenen im Katastrophenfall“ befasst.

Dazu und zu den öffentlichen Reaktionen vor allem seitens der Opposition sagt Nico Steinbach, Obmann der SPD-Landtagsfraktion: „Drei Dinge sind für mich nach der Befragung klar. Erstens: Das heute präsentierte Rechtsgutachten steht im klaren Widerspruch zu bisherigen Aussagen, Bewertungen und Gutachten vieler anderer Experten. Zweitens: Professor Grzeszick hat mehrfach dargelegt, dass seine Ausführungen explizit theoretischen und abstrakten rechtlichen Fragen gelten – und er keine Bewertung zur konkreten Flutnacht vornehmen kann. Dazu fehlen ihm nach eigener Aussage schlicht notwendige Fakten. Und drittens: Es hat sich bei mehreren Nachfragen gezeigt, dass eine Rechtsauslegung des automatischen Übergangs von Zuständigkeiten im Katastrophenfall zu inakzeptabler Verwirrung führen kann. Ein Übergang der Einsatzleitung im Zweifel ohne Wissen der nachgeordneten Ebenen und ohne klar definierten Punkt ist praxisfern und vor allem gefährlich. Das mag als Rechtstheorie spannend sein, vor Ort lässt sich eine Katastrophe aber nicht bewältigen, wenn Zuständigkeiten unklar sind, exakte Kenntnisse der Lage vor Ort fehlen und unklare Strukturen herrschen. Das haben die Fachleute der Praxis in diesem Ausschuss übereinstimmend berichtet.“

Steinbach ergänzt: „Festzuhalten bleibt: Das fragliche Rechtsgutachten ist eine singuläre Bewertung abstrakter und theoretischer Fragen. Andere Experten und allen voran die Staatsanwaltschaft sind bei der rechtlichen Bewertung der Frage der Zuständigkeit im konkreten Fall der Flutnacht aber zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass die Zuständigkeit eben nicht auf Landesebene lag. Ihnen lagen als Basis für diese Bewertung – anders als Professor Grzeszick – umfangreiche Daten und Fakten zum Geschehen in der Flutnacht vor.“


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