Pressemitteilung.

SPD-Fraktion begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags

„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil noch einmal deutlich gemacht hat, was für ein hohes Gut die Rundfunkfreiheit ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse finanziell so aufgestellt sein, dass er authentischen und qualitativ hochwertigen Journalismus produzieren kann, der besonders in Zeiten von Fake News und einseitigen Darstellungen ein Gegengewicht bildet, so die Entscheidung der Richterinnen und Richter."

Das Bundesverfassungsgericht hat heute rückwirkend die Erhöhung des Rundfunkbeitrags angeordnet. Der Rundfunkbeitrag soll bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung vorläufig auf 18,36 Euro pro Monat steigen.

Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Schäffner: „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil noch einmal deutlich gemacht hat, was für ein hohes Gut die Rundfunkfreiheit ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse finanziell so aufgestellt sein, dass er authentischen und qualitativ hochwertigen Journalismus produzieren kann, der besonders in Zeiten von Fake News und einseitigen Darstellungen ein Gegengewicht bildet, so die Entscheidung der Richterinnen und Richter. Wir sehen uns auch an diesem Urteil bestätigt, dass die Blockadehaltung der CDU in Sachsen-Anhalt nicht nur eine konstruktive Debatte um die zukünftige Aufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhindert hat, sondern auch eine Verletzung der Rundfunkfreiheit darstellt.“

 

Schäffner weiter: „Als SPD-Fraktion stehen wir hinter einem auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir erwarten gleichzeitig aber auch Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Sender beim Einsatz der Mittel. Es gilt nun, den Rundfunk zukunftssicher aufstellen. Dazu gehört die digitale Transformation des Rundfunks, die alle Altersgruppen in den Blick nehmen muss. Um wirklich alle Bürgerinnen und Bürger erreichen zu können, müssen jegliche Ausspielwege genutzt werden – sei es im linearen Fernsehen, aber eben auch auf neuen Plattformen wie TikTok oder Instagram. Das Ziel muss weiterhin ein zeitgemäßer und vielfältiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein, der seinen gesetzlich festgelegten Auftrag gut erfüllen kann.“

 

 


Mehr Erfahren: