Pressemitteilung.

Rettungsdienstgesetz wird umfassend novelliert

Berufsbild des Notfallsanitäters wird gestärkt

Am heutigen Mittwoch ist im Landtag Rheinland-Pfalz der Regierungsentwurf für eine umfassende Novelle des Landesrettungsdienstgesetzes in erster Lesung beraten worden. Hierzu erklärt Heike Scharfenberger, die für das Gesetz zuständige Abgeordnete der SPD-Fraktion:

„Der von Innenminister Roger Lewentz vorgelegte Entwurf stellt die Weichen für die Zukunft des Rettungsdienstsystems in Rheinland-Pfalz. Es wird unter anderem auf Änderungen im europäischen Vergaberecht reagiert und die weitere Privilegierung der Sanitätsorganisationen bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen ermöglicht. Zudem soll mit der Reform das vom Bund eingeführte Berufsbild des Notfallsanitäters in das rheinland-pfälzische System übertragen werden. Durch eine dreijährige Ausbildung erlangen die Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum Jahr 2024 soll nun gesetzlich festgelegt werden, dass bei Notfalltransporten immer eine solche Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter an Bord ist. Die heutigen Rettungsassistenten haben bis dahin die Möglichkeit, sich für die neue Qualifikation fortzubilden.“

Scharfenberger sagt weiter: „Der Gesetzentwurf enthält überdies wichtige Regelungen hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Leitstellenpersonal, den Bau von Rettungswachen und zur Finanzierung der Notarztversorgung. Nicht zuletzt erhalten die Regelungen zu Krankentransporten, die zuletzt viele Menschen beschäftigt haben, eine gesetzliche Klarstellung. Der Regierungsentwurf ist heute vom Landtag in den Innen- und mitberatend in den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Dort wird das Parlament die Vorschläge noch einmal vertieft diskutieren.“


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