Pressemitteilung.

Rechtssicherheit, die Leben rettet

SPD-Fraktion begrüßt Verbesserungen für Rettungskräfte

Der Deutsche Bundestag hat gestern wichtige Änderungen am Notfallsanitätergesetz beschlossen. Die Gesetzesänderung geht zurück auf eine rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative zur Stärkung der Rechte von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Dazu erklärt die zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Heike Scharfenberger:

„Es gibt Situationen, da zählt jede Sekunde. Für Notfallsanitärinnen und Notfallsanitär gehören solche lebensbedrohlichen Situationen zu ihrem Arbeitsalltag. Bei Verkehrsunfällen oder Notfällen im häuslichen Umfeld treffen sie nicht selten als erste am Einsatzort ein. Dann ist schnelles Handeln gefragt, ohne Zögern aus Angst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Durch die Gesetzesänderung wird den Rettungskräften in solchen Situationen nun der Rücken gestärkt. Mit der nun vollzogenen Gesetzesänderung können Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig bereits vor dem Eintreffen eines Notarztes lebenserhaltende, invasive Maßnahmen am Patienten einleiten. Nach dem Heilkundevorbehalt waren solche lebensrettenden Maßnahmen bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Leisteten Rettungskräfte dennoch entsprechende Hilfe, riskierten sie, sich strafbar zu machen. Die Gesetzesänderung schafft nun nicht nur die notwendige Rechtsicherheit für die Rettungskräfte, sondern wird ganz konkret dazu beitragen, Leben zu retten.“


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