Pressemitteilung.

Paul soll in Artikel „Bewunderung“ für menschenverachtenden Mörder ausgedrückt haben

AfD-Politiker muss sich heute im Medienausschuss erklären

Zur Debatte um den AfD-Abgeordneten Joachim Paul erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Martin Haller, Marco Weber und Pia Schellhammer:

„Die Zeitung „taz“ hat jüngst sehr schwerwiegende Vorwürfe gegen den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Paul erhoben: Er soll unter einem Pseudonym für das frühere, offenbar der NPD nahestehende Magazin „hier & jetzt – radikal rechte zeitschrift“ einen fünfseitigen Text verfasst haben. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem norwegischen Rassisten und wegen Mordes und Brandstiftung an Kirchen verurteilten Musiker Varg Virkenes. Die „taz“ zitiert einen der führenden Rechtsextremismus-Forscher Deutschlands, Hajo Funke, mit den Worten: In dem Beitrag würde eine „hohe Bewunderung für diesen Mann ausgedrückt, der sich wahlweise als Faschist bezeichnet und mit dem neo- germanischen Heidentum und dem Nationalsozialismus kokettiert“. Kein Zufall ist der „taz“ zufolge auch, dass Paul als Pseudonym offenbar den Namen „Karl Ludwig Sand“ verwendet habe. Dieser sei ein radikaler deutscher Burschenschafter gewesen, der 1819 den Dichter August von Kotzebue ermordet hatte. Es ist bezeichnend, dass Paul als Pseudonym – wie die „taz“ berichtete – offenbar den Namen einer Person gewählt hat, die aus politischen Gründen getötet hat.“

Die Parlamentarischen Geschäftsführer betonen: „Die Vorwürfe gegen Joachim Paul sind sehr schwerwiegend. Als Koalitionsfraktionen beantragen wir, dass er zu diesen Vorwürfen heute im Medienausschuss ausführlich Stellung bezieht. Paul, der dem Medienausschuss vorsteht, muss erklären, ob er den Artikel verfasst hat und ob er die ausgedrückte „Bewunderung“ für den Rechtsextremen Virkenes teilt. Er muss sich ferner dazu äußern, wie er zu dem Mörder „Karl Ludwig Sand“ und radikalen Burschenschaften steht. Als Regierungsfraktionen behalten wir uns vor, Konsequenzen zu ziehen. Dem Medienausschuss darf kein Abgeordneter vorstehen, der Werte wie Menschenwürde, Pluralismus und Pressefreiheit ablehnt.“


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