Pressemitteilung.

Neues Feuerwehrgesetz verbessert Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf

 

Der Landtag hat heute in erster Lesung über das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beraten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss:

„Die Blaulichtfamilie ist eine entscheidende Säule unserer Sicherheit in Rheinland-Pfalz. Die Mitglieder der Blaulichtfamilie in Rheinland-Pfalz erledigen ihre Aufgaben mit großer Motivation und Einsatzbereitschaft, viele von ihnen im Ehrenamt. Im Mittelpunkt der heute eingebrachten Änderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes steht daher die bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Ziel der Novelle ist es, ehrenamtliche Tätigkeit und berufliche Verpflichtungen noch besser in Einklang zu bringen. Durch eine klare Definition der Kernaufgaben der Feuerwehr soll die Unterstützung der Arbeitgeber für das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten erhöht und die bewährte Partnerschaft zwischen Feuerwehr und Wirtschaft gestärkt werden. Unter anderem regelt der Gesetzentwurf, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige während der Arbeitszeit künftig nicht mehr für feuerwehrfremde Aufgaben ausrücken müssen. Die Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der Feuerwehr kann zusätzlich in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Kommunen festgehalten werden. Das schafft Planungssicherheit für die Wirtschaft und stärkt die Unterstützung für das Ehrenamt.“

Noss weiter: „Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat in den letzten Jahren mehrere Anpassungen erfahren. Auch bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es darum, praxistaugliche und bestmögliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Brand- und Katastrophenschützer zu schaffen. Eine wichtige Änderung im Sinne der Gemeinden ist die Vereinfachung der Abrechnungsverfahren: Der unangemessen hohe Bürokratieaufwand der Verwaltungen wird durch ein einfacheres Abrechnungssystem abgelöst. Um dem Einsatzkräftemangel bei den Wehren entgegenzuwirken, erhalten Gemeinden mit der Gesetzesänderung zudem die Möglichkeit, die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige von 63 auf 67 Jahre anzuheben.“


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