Pressemitteilung.

Landtag verabschiedet Rettungsdienstgesetz

Scharfenberger: Stärkung des Notfallsanitäters

Am heutigen Mittwoch ist die Novelle des Landesrettungsdienstgesetzes im Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet worden. Hierzu erklärt Heike Scharfenberger, die für das Gesetz zuständige Abgeordnete der SPD-Fraktion:

„Mit der Reform des Rettungsdienstgesetzes wird der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz auf ein neues Fundament gestellt. Das moderne Gesetz präzisiert viele Aufgaben, erweitert Möglichkeiten und setzt hohe Qualitätsstandards. Es ist auch gelungen, für Rheinland-Pfalz passgenau auf die Änderungen im europäischen Vergaberecht zu reagieren und die Sanitätsorganisationen des Landes bei der Vergabe rechtssicher weiter zu privilegieren. Das Gesetz schafft überdies Klarheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht für Leitstellenpersonal, regelt den Bau von Rettungswachen und die Finanzierung der Notarztversorgung.“

Scharfenberger sagt weiter: „Mit der Reform erreichen wir eine deutliche Qualitätssteigerung bei der Notfallversorgung. Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer können sich auch in Zukunft auf bestens ausgebildete Fachkräfte und einen leistungsfähigen Rettungsdienst verlassen, der sich durch eine durchgehende Rettungskette und eine zentrale einheitliche Struktur auszeichnet. Ein wichtiger Schritt stellt die Etablierung des Notfallsanitäters dar: Durch eine Ausbildungszeit von drei Jahren haben die Notfallsanitäterinnen und die Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Laut dem nun verabschiedeten Gesetz sollen ab 2024 bei der Notfallversorgung  immer ein Notfallsanitäter verpflichtend an Bord der Rettungswagen dabei sein.“


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