Pressemitteilung.

Landtag beschließt Änderungen am Landeswahlgesetz

3,1 Millionen Euro zusätzlich zur Durchführung der Landtagswahl

Zur Vorbereitung der Landtagswahl 2021 hat der Landtag heute eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Martin Haller:

„Das Recht zu wählen und gewählt zu werden gilt selbstverständlich auch in Pandemiezeiten. Weil gerade in Krisenzeiten eine starke demokratische Beteiligung unabdingbar ist, schaffen die Landtagsfraktionen mit der Änderung des Landeswahlgesetzes die Voraussetzungen für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf der Landtagswahl am 14. März. Sollte das Infektionsgeschehen rund um den Wahltermin es erfordern, könnte die Stimmabgabe in Hotspot-Regionen dann auch ausschließlich per Briefwahl organisiert werden. Voraussetzung ist, dass der Landeswahlleiter in Abstimmung mit dem Innenministerium in solchen stark be­troffenen Regionen eine ausschließ­liche Briefwahl anordnet. Dies ist frühestens 45 Tage vor dem Wahl­termin möglich. Die Landesregierung wird überdies beauftragt, für diesen Fall eine Briefwahlverordnung zu er­lassen.“

Durch die Gesetzesänderung tragen die Landtagsfraktionen auch der Chancengleichheit kleiner Parteien Rech­nung, betont Haller: „Durch die Absenkung der Zahl der Unterstützerunterschriften erhalten alle Parteien auch unter Corona-Bedingungen eine realistische Chance, an der Landtagswahl teilzu­nehmen. Für Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl 2021 werden statt 125 bereits 50 Unterstützungsunterschriften als ausreichend angesehen, für Landeslisten liegt die Hürde nunmehr bei 520 statt 2080 Unterschriften.“

Haller abschließend: „Bereits heute ist abseh­bar, dass bei der Landtagswahl mit deutlich mehr Briefwählerinnen und Briefwählern gerechnet werden muss. Mit ihren Änderungen zum Landeshaushalt 2021, der heute vom Landtag beschlossen wurde, tragen die Regierungsfraktionen auch finanzielle Vorsorge für die Durchführung der Landtagswahl. Für höhere Kosten bei der Briefwahl sowie die Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen werden zusätzlich 3,1 Millionen Euro bereitgestellt.“


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