Pressemitteilung.

Landtag berät über neues Schulgesetz

Brück: „Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern werden konsequent gestärkt“

Am heutigen Mittwoch hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück:

„Mit dem Gesetzentwurf hat die Landesregierung eines der modernsten Schulgesetze bundesweit vorgelegt. Es stärkt die Mitbestimmungsrechte von jungen Menschen und nimmt digitales Lernen sowie globale Nachhaltigkeitsziele in den Fokus. Unabhängig von der Schulform werden die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Demokratieerziehung von Schülerinnen und Schülern konsequent gestärkt. Mit dem neuen Schulgesetz setzt die Landesregierung ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Es ist im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft und der LandesschülerInnenvertretung entstanden.“

Brück sagt weiter: „Schülerinnen und Schüler für die Demokratie zu begeistern – damit kann man nicht früh genug beginnen. Das Erlernen und Verinnerlichen unserer demokratischen Prinzipien kann ohne die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler nicht funktionieren. Sie brauchen starke Stimmen und echte Mitbestimmung. Das neue Schulgesetz sieht daher vor, dass Schülerinnen und Schüler das demokratische Miteinander nicht nur theoretisch erlernen, sondern auch praktisch erleben sollen. Bei Themen, die sie direkt betreffen, sollen Schülerinnen und Schüler die gleichen Mitspracherechte wie ihre Eltern erhalten – etwa bei Fragen zu Klassenfahrten oder zur Schulentwicklung. In schulinterne Entscheidungsprozesse sollen sie künftig eng eingebunden werden. Bereits in der Grundschule sollen daher Schülervertretungen gebildet werden. Dass Schülerinnen und Schüler mitreden wollen und können führt uns ihr großes Engagement beim Thema Nachhaltigkeit vor Augen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Nachhaltigkeitsbildung nach dem neuen Schulgesetz an den Schulen einen festen Platz erhalten soll.“

Brück abschließend: „Welchen großartigen Nutzen die Digitalisierung für unsere Gesellschaft bereithalten kann, erleben wir in diesen Tagen während der Corona-Pandemie. Mit Hilfe digitaler Plattformen kann der Schulunterricht auch zuhause weiter stattfinden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer können von den Möglichkeiten der Digitalisierung enorm profitieren. Das Lehren und Lernen mittels digitaler Plattformen wird nun erstmals auch im neuen Schulgesetz geregelt.“

 


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