Pressemitteilung.

Landesregierung schnürt umfangreiches Paket zur Verbesserung des Beamtenrechts

Zum heute beratenen Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Regelungen erklärt Wolfgang Schwarz, polizeipolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied des Fraktionsarbeitskreises für Innenpolitik:

„Die heute präsentierten Neuerungen zeigen, dass die Landesregierung ihre Verpflichtung als Dienstherr ernst nimmt. So wird das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz, das bisher nur für Angestellte galt, auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Der Landesdienst wird familienfreundlicher, da Beamte und Richter von Beurlaubungs- und finanziellen Vorschussregelungen Gebrauch machen können. Durch den Wegfall der sogenannten Eigenmittelgrenze werden alleinerziehende Beamtinnen und Beamte, die ein Kind in die eigene Wohnung aufnehmen, finanziell besser gestellt.“

Schwarz erklärt weiter: „Öffentlich besonderes Lob hat bereits die geplante Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldforderungen im Dienst verletzter Beamtinnen und Beamten durch den Dienstherrn erhalten. Diese Regelung, die allen Landesbeamten zugutekommt, aber besonders für gefahrgeneigte Tätigkeiten etwa bei Polizei oder im Justizvollzug relevant werden dürfte, löst ein immer wieder auftauchendes, praktisches Problem: Wird ein Beamter im Dienst durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt, hat er – wie jeder – die Möglichkeit, den oder die Täterin zivilrechtlich auf ein Schmerzensgeld zu verklagen. Leider lehrt die Erfahrung, dass die betreffenden Täter oft mittellos sind. Die Geschädigten gehen bisher, trotz gewonnenem Zivilprozess, häufig leer aus. Durch die Neuregelung soll in Zukunft das Land einspringen.“


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