Pressemitteilung.

Enquetekommission wertet Anhörungen aus

Spies: „Experten einig: Einsatzleitung bei Landkreisen und kreisfreien Städten richtig angesiedelt“

Die Struktur der Einsatzleitung im Katastrophenfall, die Organisation von Spontanhelfer*innen sowie das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG): Diese Themen standen im Mittelpunkt der Sitzung der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategie zur Katastrophenvorsorge“. Heute wurden dazu die Expertenanhörungen der jüngsten Sitzung ausgewertet. „Im Kern wurden dabei drei Punkte sehr deutlich. Erstens: Unter den rheinland-pfälzischen Experten ist es unstrittig, dass die Einsatzleitung im Katastrophenfall auf kommunaler Ebene liegen sollte – dort, wo die lokale Expertise vorhanden ist. Zweitens: Spontanhelfende gewinnen an Bedeutung – dieses Potenzial gilt es, in bestehende Strukturen einzubinden. Und drittens: Die Regelungen des LBKG müssen nachhaltig umgesetzt werden“, sagte Christoph Spies, Obmann der SPD-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender der Enquete.

Einsatzleitung und Einsatzkoordination

„Aufgrund der Komplexität, der Dauer und des Umfanges des Einsatzes bei der Flutkatastrophe wurde eine Anpassung der Organisation und Struktur des Brand- und Katastrophenschutzes angesprochen“, blickte Spies in seiner Rede in der Enquete auf die Expertenaussagen zurück. „Ebenfalls wird empfohlen, dass bei Großschadenslagen überwiegend rheinland-pfälzisches Führungspersonal, das Land und Strukturen kennt, eingesetzt wird. Selbstredend können Führungskräfte aus anderen Bundesländern ergänzen“.

Ehrenamt und Spontanhelfer*innen

Spies dankte zunächst erneut ausdrücklich allen Helferinnen und Helfern für die Arbeit im Katastrophengebiet. „Neben den vielen Arten des freiwilligen Engagements im organisierten Bereich haben die Spontanhelfenden im Bevölkerungsschutz eine immer größere Bedeutung gewonnen. Dies wird sich voraussichtlich noch weiter verstärken“, fasste Spies die Meinung der Experten zusammen. „Zukünftig müssen gerade bei Großschadensereignissen verstärkt und proaktiv auch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch im Bereich von Social Media - durchgeführt werden. Ziel ist es, die Spontanhelfenden besser koordinieren zu können, sie zu steuern und insbesondere auch kontraproduktiven Aktivitäten entgegenzuwirken.“

Anpassungsbedarf im LBKG

„Die letzte umfassende Novellierung des LBKG wurde Ende 2020 vorgenommen. Ziel war es, dass das LBKG bestmögliche Bedingungen für die Arbeit der Feuerwehrangehörigen und Hilfsorganisationen bietet“, sagte Spies. Zur Entlastung ehrenamtlicher Feuerwehrstrukturen seien beispielsweise Kernaufgaben genauer definiert, eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung verbessert worden. „Der Anpassungsbedarf des LBKG wird von den Ergebnissen der Enquete-Kommission zielführend abgeleitet“, führte Spies abschließend aus.

 


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