Pressemitteilung.

Enquete-Kommission wertet Expertenaussagen aus

Spies: „Land bietet bereits seit Jahren wichtige Hilfe bei Psychosozialer Notfallversorgung“

In ihrer vierten Sitzung hat sich die Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ heute mit der Auswertung der Expertenanhörungen zu den Themen Psychosoziale Notfallversorgung, Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, europäische Zusammenarbeit sowie Risikokommunikation und Sensibilisierung befasst.

„Eine Kernerkenntnis der Experten ist dabei themenübergreifend, dass es in manchen Bereichen Potenzial zur Vereinheitlichung von Strukturen auf verschiedenen Ebenen gibt“, fasst Christoph Spies, Obmann der SPD-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission, zusammen. Insgesamt zeigten die Aussagen der Experten aber, dass das Land in vielen Feldern gut aufgestellt sei und bereits in der Vergangenheit wichtige Institutionen etabliert habe.

Psychosoziale Notfallversorgung

Die Psychosoziale Notfallversorgung wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz vorgehalten. Das Land hat darüber hinaus bereits vor Jahren die bundesweit erste landeszentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle „Psychische Einsatz-belastungen und Einsatznachbereitung" eingerichtet. „Nach der Meinung des Experten gibt es diesbezüglich im Landesgesetz eher keinen weiteren Regelungsbedarf“, fasste Spies seine Erkenntnisse zusammen. Gemäß eben jenem Landesgesetz über Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz ist es Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise dafür zu sorgen, dass diese Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen. Das Land biete dazu seit rund 20 Jahre mit der Beratungs- und Koordinierungsstelle umfangreiche Unterstützung unter anderem zur Vereinheitlichung an. „Diese wird aber laut Experten nur sehr unterschiedlich angenommen. Dabei habe eine Vereinheitlichung einen großen Wert, hieß es“, so Spies.

Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, europäische Zusammenarbeit

Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Katastrophenfall in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. „Die Experten legten dar, dass künftig die Zusammenarbeit durch ein „Gemeinsames Kompetenzzentrum für Bevölkerungsschutz des Bundes und der Länder“ verbessert werden soll. Dies soll noch im laufenden Jahr 2022 seine Arbeit aufnehmen“, fasste Spies zusammen. Weitere genannte Herausforderungen der Experten seien die Vereinheitlichung der Nomenklatur für spezielle Einheiten im Katastrophenschutz sowie eine bundesweite Regelung zur Abrechnung zwischen den Bundesländern im Katastrophenfall.

Risikokommunikation & Sensibilisierung

„Die Experten machten in ihren Ausführungen klar, dass es bei der Krisenkommunikation auch auf die Semantik ankommt: Kommunikation sollte Angst auslösende Begriffe möglichst vermeiden und die Einhaltung von Regeln weniger durch Negativbeispiele als vielmehr durch Positivbeispiele verdeutlichen“, bilanzierte Spies. Organisatorisch sei es sinnvoll, dass es im drohenden Krisenfall eine zentrale Kommunikationsgruppe im Rahmen des vereinbarten Krisenmanagements gibt, die alle Informationen aufnimmt, auf Konsistenz und Kohärenz überprüft und sie dann an die Öffentlichkeit weiterleitet. „Die Experten betonten dabei, dass alle zuständigen Stellen eine schon vor der Krise zusammengestellte Krisenkommunikationsstelle geschaffen haben, damit diese im Krisenfall sofort einsatzfähig und handlungsbereit ist.“


Mehr Erfahren: