Pressemitteilung.

Enquete-Kommission hört Experten zum Thema Einsatzleitung an

SPD-Obmann Spies: „Einbindung von Spontanhelfenden wird immer wichtiger“

„Die Organisation und Einsatzleitung nicht nur von klassischen, ehrenamtlichen Helfer*innen im Bevölkerungsschutz wie Feuerwehren und THW, sondern auch von Spontanhelfenden wird bei Großschadensereignissen weiter an Bedeutung zunehmen. Das hat sich bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt und war auch ein Hauptthema der heutigen Expertenanhörungen in der Enquete-Kommission ,Zukunftsstrategie zur Katastrophenvorsorge‘.“ Dieses Fazit zieht Christoph Spies, Obmann der SPD-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission.

Weitere Themen der Sitzung waren eine mögliche Anpassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sowie die Auswertung der jüngsten Anhörungen zu den Themen Öffentliche Schutzräume, Evakuierungen sowie Warnsysteme und –mittel.

„Grundsätzlich ist die Führungsorganisation in Rheinland-Pfalz durch die Einteilung in die Alarmstufen 1 bis 5 in den Rahmen-Alarm und -Einsatzplänen geregelt. In den Stufen 1 bis 3 liegt die Einsatzleitung bei den Gemeinden, in den Stufen 4 und 5 bei Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten“, stellt Spies die Basis der Regelungen dar. Während ehrenamtliche Helfer*innen nach einheitlichen Vorgaben ausgebildet sind, sei dies bei Spontanhelfenden in der Regel nicht der Fall. „Das stellt besondere Herausforderungen an die Abläufe im Katastrophenmanagement beispielsweise mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten. Dabei ist es wichtig, Spontanhelfende in die Abläufe etablierter Einsatzstrukturen einzubinden, um Parallelstrukturen zu vermeiden“, fasst Spies die Erkenntnisse zusammen. „Darüber hinaus gilt es, passende Kommunikationswege zu finden, um negative Folgen einer Selbstorganisation wie verstopfte Anfahrtswege oder den Einsatz an Orten, an denen keine Hilfe mehr benötigt wird, zu vermeiden. Denn dies führt zu Frust und bremst so die bewundernswerte Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.“ Vorschläge dazu beziehungsweise zu einer eventuell nötigen Anpassung des LBKG zu finden, sei Aufgabe der Enquetekommission. Spies verwies dabei darauf, dass das LBKG zuletzt Ende 2020 umfassend an die Bedürfnisse und Anforderungen unter anderem der Angehörigen von Feuerwehren und Hilfskräften sowie der kommunalen Aufgabenträger angepasst wurde.

Bei der Auswertung der zurückliegenden Expertenanhörungen zu den Themen Öffentliche Schutzräume, Evakuierungen sowie Warnsysteme und –mittel betonte Spies, wie grundlegend genaue Kenntnisse der Gegebenheiten und der Lage vor Ort sind. „Die Experten betonten die Wichtigkeit von dezentralen Anlaufstellen zur Versorgung der Bevölkerung. Diese müssen dabei maximal sichtbar beziehungsweise bekannt sein, schnell erreichbar und an die unterschiedlichen Konsequenzen verschiedener Szenarien angepasst. Konkret: Bei Hochwasser bedarf es höher gelegener Schutzräume, bei schweren Stürmen ist das Gegenteil der Fall.“ Spies ging auch auf die gewonnenen Erkenntnisse zu den Themen Räumungen beziehungsweise Evakuierungen ein. „Die befragten Experten haben betont, wie komplex Evakuierungsprozesse sind. Daher ist ihren Aussagen nach eine entsprechende Planung vor Ort unerlässlich. Solche Vorgänge müssen am Ort regelmäßig getestet und einer spezifischen Risikoanalyse unterzogen werden“, so Spies.


Mehr Erfahren: