Pressemitteilung.

CDU-Entwurf zum Landesrichtergesetz geht an den Bedürfnissen der Justiz vorbei

Anlässlich der heutigen Abstimmung über einen CDU-Antrag zu Änderung der Landesrichtergesetzes erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

"Dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist nicht zuzustimmen: Richterinnen und Richter sind fachlich und persönlich unabhängig, im Gegensatz zu Beamtinnen und Beamten ist beispielsweise eine Versetzung nur mit Zustimmung des oder der Betroffenen möglich. Dies würde auch für den Ruhestand gelten: Der Dienstherr hätte keine Möglichkeit, bei einem Verlängerungsersuchen Bedürfnisse der Personalplanung einfließen zu lassen. Die verlängerte Lebensarbeitszeit einer Richterin oder eines Richters würde überdies bedeuten, dass eine junge Kollegin oder ein junger Kollege entsprechend länger darauf warten müsste, seine Ernennung auf Lebenszeit zu erhalten. Überhaupt gilt es, an den Gerichten eine sinnvolle Mischung aus Lebenszeit-Richtern und sogenannten Assessorinnen und Assessoren zu organisieren. Nicht zuletzt sind die kurzen Fristen, die der CDU-Entwurf vorsieht, in der Praxis nicht umsetzbar."

Sippel sagt: "Der CDU-Antrag, älteren Richterinnen und Richtern ihren Ruhestandseintritt freiwillig nach hinten hinauszuschieben, ist vielleicht gut gemeint. Es ist auch verständlich, dass einzelne ältere Richterinnen und Richter den persönlichen Wunsch haben, den Zeitpunkt des Berufsausstieg selbst festzulegen. Jedoch würden die von der CDU geforderten Regelungen die Personalplanung innerhalb der Justiz weiter erschweren. Dabei müssen die Justiz und das zuständige Ministerium schon eine punktgenaue Personalplanung organisieren und immer in der Lage sein, auch kurzfristig auf Entwicklungen reagieren zu können. Nur so kann eine angemessene personelle Ausstattung der einzelnen Gerichte und letztlich die Qualität der Justiz sichergestellt werden."


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