Pressemitteilung.

Anhörung zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz bestätigt verantwortungsvolles Vorgehen der Koalitionsfraktionen

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes war heute Gegenstand einer umfassenden Expertenanhörung im Innenausschuss des Landtags. Dazu erklärt Wolfgang Schwarz, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Auf Bestreben der Regierungsfraktionen hat im heutigen Innenausschuss eine ausführliche Erörterung der Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz stattgefunden. Sowohl aus praktischer wie auch aus rechtlicher Sicht ist das Gesetzespaket insgesamt positiv bewertet worden. Die Einführung einer differenzierten Rechtsgrundlage für Body-Cams zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten wurde durchweg begrüßt. Auch weitere Regelungen wie die Kennzeichenerfassung oder die Ausweitung der Möglichkeit zu Wohnungsverweisungen fanden Zustimmung bei den befragten Expertinnen und Experten. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern werden wir die Ergebnisse der Anhörung nun auswerten.“

Schwarz weiter: „Die Koalitionsfraktionen sind bei der Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Sicherheitsgesetze mit Besonnenheit und Augenmaß vorgegangen. Dass der Landesdatenschutzbeauftragte den Koalitionsfraktionen nun auch vor dem Hintergrund der erheblichen Ausweitung polizeilicher Befugnisse die Einhaltung rechtstaatlicher und datenschutzrechtlicher Standards attestiert hat, ist Beleg für das maßvolle Vorgehen der Koalitionsfraktionen. Die zum Teil konträren Rechtsauffassungen der Expertinnen und Experten zum Bodycam-Einsatz in Wohnungen bestätigen die verantwortungsvolle Haltung der Koalitionsfraktionen, auf eine entsprechende Regelung zu verzichten, so lange in dieser Frage keine verfassungsrechtliche Klärung erfolgt ist.“

Zum Hintergrund:

Neben Polizeipraktikern und Vertretern der Gewerkschaften gaben der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dieter Kugelmann, sowie die Rechtsexperten Prof. Dr. Mark Zöller (Universität Trier) und Prof. Dr. Josef Ruthig (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) im Anhörverfahren Stellungnahmen ab. Die Auswertung der Anhörung wird in einer Sondersitzung des Innenausschusses am 14. Juni 2017 stattfinden.


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