Pressemitteilung.

Ampel-Koalition will rechtliche Lücken beim „Upskirting“ schließen

Auf Antrag der Ampel-Koalition hat sich der Rechtsausschuss des Landtags heute mit der rechtlichen Einordnung des Phänomens des sogenannten „Upskirtings“ beschäftigt. Der Begriff beschreibt insbesondere ein Verhalten, bei dem im öffentlichen Raum heimlich Fotos unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen gemacht werden. Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt die heute von Justizminister Herbert Mertin angekündigte Initiative des Landes Rheinland-Pfalz:

„Justizminister Mertin hat heute umfassend aufgezeigt, dass dieses frauenverachtende Verhalten in Deutschland heute tatsächlich in der Regel nicht sanktioniert werden kann. Wir haben es mit einer echten Gesetzeslücke zu tun, die dringend zu schließen ist. Kameras sind heute klein und allgegenwärtig, der rechtliche Rahmen muss dringend an diese Entwicklung angepasst werden.“

Sippel weiter: „Wer als Frau von Upskirting betroffen ist, wird dies zurecht als tiefen Eingriff in die Intimsphäre empfinden. Dass die Opfer mit diesen Grenzüberschreitungen alleine gelassen werden, ist ein Zustand, der so nicht akzeptiert werden darf. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass der Justizminister heute eine entsprechende Initiative der Landesregierung angekündigt hat. Als SPD-Fraktion stehen wir voll und ganz hinter diesem Vorhaben und erwarten, dass der Bundesgesetzgeber hier umgehend handelt.“


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