Pressemitteilung.

Ampel-Koalition unterstützt Städte und den öffentlichen Nahverkehr

Fahrverbote müssen vermieden werden

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Alexander Schweitzer:

„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute geurteilt, dass nach geltendem Recht Städte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne Fahrverbote als Maßnahmen anordnen können. Laut den Richtern muss dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, und es soll Übergangsfristen sowie Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. In einer ersten Wertung erscheint das Urteil abwägend. Als SPD-Fraktion werden wir dieses nun gründlich auswerten: Fest steht für uns in jedem Fall, dass die Beteiligten an einem Strang ziehen sollten, um Fahrverbote zu vermeiden.“

Schweitzer sagt: „Mit dem Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“ hat die Landesregierung den Städten Mainz, Ludwigshafen und Koblenz bereits im vergangenen Jahr Unterstützung zugesagt. Zusätzlich hat der Landtag in seiner letzten Plenarsitzung einen Antrag zur Gestaltung der zukünftigen Mobilität verabschiedet. Es geht im Kern um die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und die Entwicklung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr. So wollen wir unter anderem mit einer länder-, verbund- und verkehrsträgerübergreifenden Plattform die Attraktivität von Bus und Bahn steigern. Das klare Ziel ist es, die vom Stickoxid-Problem betroffenen Städte in Rheinland-Pfalz darin zu unterstützen, die Schadstoffwerte in ihrem Gebiet wirksam zu senken. Saubere Luft und die Gesundheit der Menschen haben höchste Priorität.“

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Benedikt Oster, sagt: „Die Mobilitätspolitik der SPD-Fraktion richtet sich an den Zielen Luftreinhaltung, Klimaschutz, Bezahlbarkeit und den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger aus. Mit den bereits angestoßenen Maßnahmen und den im Jahr 2017 rückläufigen NO2-Emissionen in den am höchsten belasteten Städten ist Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, die Grenzwerte auch ohne Fahrverbote einzuhalten. Gleichzeitig sind die geschädigten Autofahrer von den Unternehmen zu entschädigen. Die Hersteller sollen in der Regel die Fahrzeuge auf eigene Kosten umrüsten, wenn diese mehr Schadstoffe ausstoßen, als offiziell angegeben ist.“


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