Pressemitteilung.

Verstöße gegen Nachtflugverbot müssen zu viel höheren Kosten für Fluggesellschaften führen

Angesichts der zunehmenden Nichteinhaltung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen erklärt der Mainzer SPD-Abgeordnete Johannes Klomann:

„Im Mai dieses Jahres wurden 185 Verstöße gegen das Nachtflugverbot gezählt, im Juni bereits 203. Eine Trendumkehr ist nicht absehbar. Das bedeutet: de facto findet eine Aushebelung des mühsam ausgehandelten Kompromisses für ein Nachflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr statt. Es kann den Betreiber des Frankfurter Flughafens nicht verwundern, dass die Region und die Kommunen angesichts dieser Entwicklungen Kritik äußern. Das Nachtflugverbot ist keine Empfehlung an die Fluggesellschaften, sondern eine gesetzlich festgelegte Vorgabe. Die SPD-Fraktion unterstützt das Anliegen der Initiative Zukunft Rhein-Main und fordert die Fraport AG auf, die Entgelte für die Randzeiten sowie Überschreitungen drastisch zu erhöhen, damit dieser Fehlentwicklung Einhalt geboten wird. Das hessische Verkehrsministerium ist aufgefordert, genau zu überprüfen, wie diese Verspätungen zustande kommen.“

Der verkehrspolitische Sprecher Benedikt Oster ergänzt: „Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der neuen Entgeltordnung, die im Januar 2017 in Kraft getreten ist, und der Zunahme der Verstöße gegen das Nachtflugverbot. Mit der neuen Entgeltordnung hat die Fraport AG über Rabattprogramme gezielt auch Billigflug-Gesellschaften angesprochen. Diese sind nun laut der verfügbaren Auskünfte besonders für die Verspätungen verantwortlich. Der Gedanke drängt sich auf, dass die Planungen so knapp bemessen sind, dass die Umläufe nicht eingehalten werden können. In diesem Fall muss es Aufgabe des Flughafenbetreibers sein, dafür zu sorgen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Das bedeutet konkret: die Entgeltordnung ist so zu überarbeiten, dass es im wirtschaftlichen Interesse der Fluggesellschaften liegt, das Nachtflugverbot zu beachten.“


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