Zur heutigen Verabschiedung der neuen Düngeverordnung im Bundesrat erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Nico Steinbach:
„Der Gewässerschutz hat für uns höchste Priorität. Die vorgelegte Düngeverordnung geht jedoch an der fachlichen Praxis der Landwirtinnen und Landwirte vorbei. Es steht zu befürchten, dass wir durch die fehlgeleitete Regulierungspolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Wegfall der flächendeckenden Landbewirtschaftung erleben werden. Wenn im ersten Wachstumsstatus keine bedarfsgerechte Düngung mehr durchgeführt werden kann, bedeutet dies in großen Teilen des Landes das Ende für den Anbau von qualitativem Brotweizen oder Winterfrüchte wie beispielsweise Raps. Dass sich Rheinland-Pfalz bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat der Stimme enthalten hat, ist richtig und konsequent. Als SPD-Fraktion begrüßen wir den in Rheinland-Pfalz eingeschlagenen Weg, durch die Nährstoffmodellierung eine ausgewogene Binnendifferenzierung zu erreichen. Auf diese Weise kann gemarkungsbezogen auf örtliche Probleme reagiert werden.“
Christoph Spies, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, ergänzt: „Ob mit der aktuellen Düngeverordnung die Belange der Landwirtschaft auf der einen und des Gewässerschutzes auf der anderen Seite in Einklang zu bringen sind, darf weiterhin angezweifelt werden. Statt Betriebe in Mithaftung zu nehmen, die nachweislich nicht oder nur unwesentlich zur Nitratbelastung beitragen, wäre eine stärkere Verankerung des Verursacherprinzips auf Basis des betriebsindividuellen Nährstoffmanagements erstrebenswert gewesen.“
Nina Klinkel, ebenfalls Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, abschließend: „Die landwirtschaftlichen Betriebe sehen sich durch die Folgen der Corona-Krise mit neuen, massiven Herausforderungen konfrontiert. Es ist daher das völlig falsche Signal, die Düngeverordnung zum jetzigen Zeitpunkt zur Abstimmung zu bringen. Fragwürdig am Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist zudem, dass rund 20 Änderungsanträge zur Düngeverordnung im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Es entsteht der Eindruck, dass die Verordnung im Eilverfahren verabschiedet werden sollte.“