Pressemitteilung.

SPD-Fraktion begrüßt Erhöhung des Kurzarbeitergelds

Teuber: Corona-Krise darf keine neuen sozialen Gräben aufreißen

Zur Einigung der Großen Koalition beim Kurzarbeitergeld erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen müssen, können nach den Beschlüssen der Großen Koalition mit einer deutlichen Aufstockung auf bis zu 87 Prozent ihres ausgefallenen Lohns rechnen. Gegen den Widerstand der Union haben die SPD-Verhandlungspartner diese wichtigen Verbesserungen durchgesetzt, die Millionen von Beschäftigten in Deutschland und Rheinland-Pfalz zugutekommen werden. Kurzarbeiter können sich in der Corona-Krise darauf verlassen, dass sie und ihre Familien aufgefangen werden. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass in unserer Gesellschaft neue soziale Gräben aufgerissen werden. Es gilt, insbesondere diejenigen im Blick zu behalten, die von den Pandemie-Folgen am stärksten betroffen sind.“

Teuber erläutert: „Die bisherigen Regelungen sehen ein Kurzarbeitergeld von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Lohns vor – insbesondere für Familien ist das in vielen Fällen zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Abhängig von der Bezugsdauer soll das Kurzarbeitergeld nun erhöht werden. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs werden 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent ausgezahlt. Ab dem siebten Monat erhalten Kurzarbeiter schließlich den Höchstsatz von 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Eltern.“


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