Pressemitteilung.

Sippel: Opferschutz bleibt zentrales Thema in Rheinland-Pfalz

Am heutigen Dienstag hat der rheinland-pfälzische Ministerrat den 5. Opferschutzbericht beraten. Zu dem Bericht, der die Tätigkeit der Landesregierung und die rechtlichen Neuregelungen zum Schutz der Opfer vor Kriminalität dokumentiert, erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Seit dem letzten Bericht hat sich in Rheinland-Pfalz und im gesamten Bundesgebiet in Sachen Opferschutz viel getan. Es ist mittlerweile das 3. Opferrechtsreformgesetz in Kraft gesetzt, mit dem die Stellung des Opfers im Strafverfahren gestärkt wird. Rheinland-Pfalz hatte zuvor unter anderem angestoßen, dass Opfer einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes hat Rheinland-Pfalz rasch diesen Anspruch in einem Landesgesetz ausgestaltet. So wird sichergestellt, dass die Opfer von Straftaten im Gerichtsverfahren nicht alleine dastehen.“

 

Sippel betont: „Der Bericht enthält einen umfangreichen Statistikteil mit Daten zu den Opfern und zu den zugrunde liegenden Straftaten. Damit lässt sich etwa nachvollziehen, dass die Zahl der Opfer von Gewaltkriminalität in Rheinland-Pfalz seit 2006 um 19,9 Prozent zurückgegangen ist. Dennoch muss der Opferschutz zentrales, politisches Ziel bleiben“, sagt Sippel. „Gut ist, dass im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, dass der Opferschutz eine wichtige Aufgabe der Landesregierung ist. Die entsprechende Präventionsarbeit wird intensiv verfolgt. Durch eine Vielzahl vorbeugender Maßnahmen und Projekte wird  angestrebt, dass die Menschen möglichst gar nicht zum Opfer werden.“