Pressemitteilung.

Sippel: Neues Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes kommt

Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz hat der Bund den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerster Straftaten geschaffen. Das zur Umsetzung notwendige Landesgesetz hat heute den Ministerrat passiert. Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Die bundesweite Reform geht ursprünglich auf eine Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung zurück. Nun steht in Rheinland-Pfalz das dazu gehörige Landesgesetz an, der bundesgesetzlich eröffnete Spielraum wird ausgefüllt. Konkret ist geregelt: Prozessbegleiter, die mit der Betreuung oftmals traumatisierter Menschen eine sehr sensible Aufgabe erfüllen, werden künftig hohe Standards erfüllen. Sie müssen etwa pädagogische oder psychologische Studienabschlüsse nachweisen und an Aus- und Fortbildungen teilnehmen. Überdies wird eine praktische Bewährung in diesen Berufsfeldern von mindestens zwei Jahren verlangt. Wichtig ist auch, dass Kenntnisse im Straf- und Prozessrecht nachgewiesen sind.“

 

Sippel betont: „Das Ziel des Gesetzes ist klar: Die Opfer von Straftaten sollen im späteren Strafverfahren gegen den oder die Täter nicht allein dastehen. Die Prozessbegleiter dürfen ihnen daher in Zukunft zum Beispiel bei Zeugenaussagen zur Seite stehen. Die Neuerungen sind immens wichtig, denn gerade wenn es im Prozess dazu kommt, dass das Opfer im Angesicht des Angeklagten im Detail über das begangene Verbrechen berichten muss, ist das eine schwere psychische Belastung für die Betroffenen. Viele fühlen sich ein zweites Mal zum Opfer gemacht – man spricht in Fachkreisen von einer Sekundärviktimisierung.“