Pressemitteilung.

Regierungsfraktionen nehmen Änderungen am LEAP-Gesetz vor

Praxisnahe Verbesserungen und mehr Handlungsspielraum für Kommunen

Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90 Die Grünen haben heute Änderungen am Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Anna Köbberling:

„Nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Durch das rasante Wachstum des Onlinehandels droht eine Verödung der Innenstädte. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Corona-Krise den Druck auf die lokale Wirtschaft weiter verschärfen wird – mit fatalen Folgen für die Lebensqualität vor Ort. Das private Engagement von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität durch gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen oder auch kleine bauliche Maßnahmen zu verbessern, ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Mit dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) steht in Rheinland-Pfalz seit 2015 ein Instrument zur Unterstützung solcher privaten Initiativen zur Verfügung. Um die Chancen der sogenannten LEAPs für die regionale Wirtschaft und die Kommunen zu nutzen, legen die Regierungsfraktionen nun eine praxisgerechte Weiterentwicklung des LEAP-Gesetzes vor. Die angestrebten Änderungen wurden im engen Austausch mit den zuständigen Kammern und Verbänden entwickelt und werden dazu beitragen, dass in interessierten Kommunen bald die ersten Projekte angestoßen werden können.

Das Änderungsgesetz der Regierungsfraktionen sieht zahlreiche Verbesserungen vor, durch die die Planung der LEAPs praxisnäher, schlanker und flexibler gestaltet werden kann. Insbesondere erhalten die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung der Entwicklungsprojekte vor Ort. Die vorliegende Gesetzesänderung war unter anderem durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zum Einheitswert notwendig geworden. Neben dem Einheitswert sieht der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nun verschiedene Verteilungsmaßstäbe zur Festsetzung der Abgabenhöhe vor. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Spielraum für Regelungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Ebenso soll die Frage nach der Heranziehung von Grundstücken, die ganz oder teilweise als Wohnraum genutzt werden, in die Hand der Kommunen gelegt werden. Zur Vermeidung von besonderen Härten sieht das Änderungsgesetz zusätzliche Regelungen für die Befreiung von der Abgabenpflicht sowie die Einführung einer Belastungsgrenze vor. Mit der Neufassung des Gesetzes wird überdies die Möglichkeit geschaffen, bei der Planung von Projekten eine Finanzreserve aufzubauen. Damit wird sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit des Aufgabenträgers auch bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen gewährleistet bleibt.“


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