Pressemitteilung.

Machalet: Deutschland braucht einen Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung

Anlässlich der Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion im Landtag am heutigen Dienstag erklärt Tanja Machalet, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Dass es in dieser Legislaturperiode des Bundestages Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mehr ermöglicht wird, nach einer Teilzeit-Beschäftigung in Vollzeit zurückzukehren, ist ein Affront gegen diese. Es stellt auch einen klaren Vertragsbruch von Seiten der Union dar. CDU und CSU schaden damit vor allem auch rheinland-pfälzischen Frauen, denn – der Bundesagentur für Arbeit zufolge – sind in Rheinland-Pfalz über 80 Prozent der Teilzeit-Beschäftigten Frauen. Rund 321.000 Arbeitnehmerinnen in Rheinland-Pfalz (Stand: September 2016) arbeiten in Teilzeit, und können – in der Regel – nicht ohne Weiteres in Vollzeit wechseln. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte und auf Initiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf zur Neuregelung des Anspruchs auf Rückkehr aus der Teilzeitarbeit setzt den Hebel an der richtigen Stelle an. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Flexibilität für die Erziehungsarbeit und für die Pflege von Familienangehörigen zu verschaffen. Langfristig soll erreicht werden, dass eine befristete Teilzeitarbeit nicht zur Altersarmut führt.“

Frauen seien überproportional häufig in Minijobs und in Teilzeitarbeit beschäftigt, betont Machalet. „Nach einer familienbedingten Pause oder einer vorübergehenden Stundenreduzierung finden sie sich oft in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wieder. An dieser Stelle muss angesetzt werden. Als SPD-Landtagsfraktion halten wir die Umsetzung des Rückkehrrechts für absolut notwendig und werden uns in den kommenden Monaten weiterhin intensiv dafür einsetzen.“


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