Pressemitteilung.

Landtagsfraktionen bringen Änderungen am rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz ein

Grabsteine aus Kinderarbeit nicht unterstützen

Die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes eingebracht. Mit der Gesetzesänderung streben die Landtagsfraktionen eine Verlängerung der Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage an. In kommunalen Friedhofsatzungen soll zudem ein Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit ermöglicht werden. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber:

„Dass Kinder in manchen Teilen der Welt Natursteine für deutsche Friedhöfe klopfen, ist erschütternd. Kinderarbeit in Steinbrüchen gehört zu den gefährlichsten Formen der Zwangsarbeit von Kindern überhaupt. Unter gefährlichen und elendigen Bedingungen schleppen Kinder schwere Felsblöcke, bearbeiten die Natursteine mit unzureichenden und gefährlichen Arbeitsmitteln und atmen dabei täglich Steinstaub ein. Um der menschenunwürdigen Ausbeutung von Kindern einen Riegel vorzuschieben, sind wir auch als Verbraucherinnen und Verbraucher in der Pflicht. Grabsteine aus Kinderarbeit dürfen bei uns keine Abnehmer finden. Als SPD-Fraktion unterstützen wir das Anliegen von Bürgermeistern in Rheinland-Pfalz, die Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderhand zu unterbinden. Mit der Änderung des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes ermöglichen wir kommunalen und kirchlichen Friedhofsträgern, in ihren Friedhofssatzungen die Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Zulässig sollen dann nur solche Grabmale sein, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.“

Zur Verlängerung der Bestattungsfrist sagt Teuber:

„Wenn ein geliebter Mensch aus dem Leben scheidet, bleibt für Hinterbliebene oft erst einmal wenig Zeit zum Trauern. Viele alte oder schwer kranke Menschen finden zu ihren Lebzeiten nicht die Kraft oder nicht die Zeit, sich mit dem zu beschäftigen, was unausweichlich ist. Sind die Wünsche der oder des Verstorbenen nicht bekannt, haben Familienangehörige und Hinterbliebene innerhalb der bisherigen, siebentägigen Bestattungsfrist eine ganze Reihe von kleinen und großen Entscheidungen zu treffen, organisatorische Fragen zu klären und Vorbereitungen für die Beisetzung in die Wege zu leiten. Weil Familien heute oftmals weit verstreut leben und immer weniger Pfarrer für immer mehr Gemeinden zuständig sind, kann die Vorbereitungszeit knapp werden. Zwar kann die Bestattungsfrist in Ausnahmefällen verlängert werden, dies stellt für die Hinterbliebenen jedoch eine zusätzliche Belastung dar. Mit der Verlängerung der Bestattungsfrist von 7 auf 10 Tage tragen wir den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung und ermöglichen den Trauernden eine angemessene Zeit des Abschieds.“


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