Pressemitteilung.

Landtag verabschiedet Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Gemeinden können nun Zweckentfremdungssatzungen erlassen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Hierzu erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Wansch:

„Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen ein weiteres Instrument an die Hand, um gegen Wohnungsmangel und speziell gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt und auf Mieten ist gerade in den Ballungsgebieten von Rheinland-Pfalz sehr hoch, so dass es nicht vertretbar ist, wenn Wohnraum nicht vollständig oder zweckentfremdet genutzt wird. Mit dem Gesetz haben Gemeinden, in denen Wohnraum besonders knapp ist, nun die Möglichkeit eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Durch diese können sie die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung, die dauerhafte Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung oder den länger andauernden Leerstand einschränken. Damit stärkt die Landesregierung einmal mehr die kommunale Selbstverwaltung und kommt dem ausdrücklichen Wunsch großer rheinland-pfälzischer Städte, etwa Mainz und Trier, nach. Das Gesetz fügt sich ein in eine ganze Reihe von wohnungspolitischen Anstrengungen und Maßnahmen, die Landesregierung und Ampelkoalition in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben.“


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