„Eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche auch im ländlichen Raum: Die Einführung der Landkinderarzt-Quote ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung, um Kapazitäten auszubauen und die Versorgung auch zukünftig sicherzustellen. Denn mit der Quote schaffen wir die notwendigen Anreize und die angemessene Attraktivität für junge Menschen, in der Kinder- und Jugendmedizin zu praktizieren. Sie kann uns 14 bis 16 neue Kinderärztinnen und Kinderärzte pro Jahr bringen.“
Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Oliver Kusch, in seiner heutigen Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung betont. Dieser regelt Änderungen der Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem Bedarf.
„Mit dem neuen Gesetz werden drei Prozent der Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz an Studentinnen und Studenten vergeben, die sich auf eine Weiterbildung im Bereich der Kinderheilkunde sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Mit der Aufnahme des Medizinstudiums gehen die Studierenden dann die Verpflichtung ein, nach Erlangen ihres Facharzttitels für zehn Jahre eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in eben diesen Gebieten aufzunehmen und auszuüben“, erklärte Kusch. Neben der Einführung der Landkinderarzt-Quote und der Entbudgetierung der niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte brauche es zudem noch weitere, zielgerichtete Maßnahmen, die ineinandergreifen und somit eine bestmögliche Versorgung für Kinder und Jugendliche überall in Rheinland-Pfalz gewährleisten. „Das aktuelle Gesetz ist das neueste Beispiel für die intelligente und wirksame Gesundheitspolitik für Rheinland-Pfalz, die wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit der Landesregierung weitervorantreiben“, so Kusch.