Pressemitteilung.

Landtag beschließt Landesinklusionsgesetz

Rommelfanger: „Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das neue Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dazu erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Lothar Rommelfanger:

„Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist das neue Landesinklusionsgesetz ein echter Meilenstein. Es wird wesentlich zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen. Wir sind überzeugt: Jeder Mensch hat das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung. Eine Gesellschaft ohne Barrieren ist möglich. Bestehende Hürden in den Köpfen, in der Kommunikation oder bei der Alltagsmobilität werden durch das Landesinklusionsgesetz weiter abgebaut. Rheinland-Pfalz setzt damit konsequent die UN-Behindertenrechtskonvention um. Auch die vielen positiven Rückmeldungen von Betroffenen im sozialpolitischen Ausschuss des Landtags zeigen: Mit dem Landesinklusionsgesetz ist Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg.“

Rommelfanger weiter: „Das Landesinklusionsgesetz bringt wegweisende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: Insbesondere bestehende Hürden in der Alltags- und Behördenkommunikation sollen beseitigt werden. In jeder Hinsicht wegweisend ist die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache. Behörden und öffentliche Stellen werden überdies künftig verpflichtet, Kommunikation in einfacher und leichter Sprache zu ermöglichen. Im Sinne einer barrierefreien Alltagsmobilität ist schließlich, dass Neu- und Umbauten von öffentlichen Gebäuden künftig barrierefrei geplant werden. Eine unabhängige Besuchskommission soll darüber hinaus die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten sicherstellen. Um die Repräsentations- und Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung weiter zu stärken, wird beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen überdies eine Schiedsstelle eingerichtet.“


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